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Schmidt für Aut-idem-Verordnung: Ärzte sollen nur noch Wirkstoffe verordnen

BERLIN (ks). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant, Apothekern künftig die Auswahl von verordneten Arzneimitteln zu überlassen: Ärzte sollen nur noch Wirkstoffe verschreiben, der Apotheker entscheidet dann über das konkret abzugebende Medikament. So soll erreicht werden, dass möglichst das preiswerteste Arzneimittel einer gleichen Wirkstoffgruppe abgegeben wird.

Die Aut-idem-Regelung soll als kurzfristige Maßnahme zur Senkung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Für ein Anreizsystem, Apotheker zur Abgabe preiswerter Medikamente zu bewegen, gibt es im Bundesgesundheitsministerium noch keine konkreten Pläne. Im Gespräch ist jedoch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung. So könnten die Gewinnspannen für teure Arzneimittel gesenkt und im Gegenzug Zulagen für die Abgabe kostengünstiger Präparate eingeführt werden. Das erhoffte Einsparvolumen soll nach Schätzungen der Apothekerverbände etwa eine Milliarde Mark betragen.

Zuspruch vom rheinland-pfälzischen Gesundheitsminister

Unabhängig von Schmidt sprach sich der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Florian Gerster (SPD) ebenfalls für diesen Vorschlag aus. Der hierdurch erwachsende Vorteil soll den Apothekern zugute kommen, sagte er vergangenen Montag in Berlin. Allerdings sei die Idee noch "eine Spur unfertig". Dennoch sieht Gerster hier eine Möglichkeit, in Zukunft die Arzneimittelkosten zu senken.

Seehofer: Wirkstoff nicht gleich Wirkstoff

Horst Seehofer (CSU) zeigt sich von Schmidts Plan wenig begeistert. Es handle sich um einen "Vorschlag aus der Mottenkiste". Er lehnt ihn vor allem aus medizinischen Gründen ab: Wirkstoff sei nicht gleich Wirkstoff - auch das Herstellungsverfahren spiele eine Rolle. Zudem hält Seehofer die Aufteilung der Verantwortung für den Patienten für fragwürdig: "Für das Rezept muss allein der Arzt haften". Darüber hinaus zweifelt der CSU-Gesundheitsexperte am wirtschaftlichen Nutzen des Vorschlags, da Apotheker bei der Arzneiauswahl auch immer auf ihre Gewinnspanne bedacht seien.

ABDA und Ärzte unterstützen Schmidts Vorhaben

Die ABDA unterstützt den Plan der Bundesgesundheitsministerin. So könne endlich der Sachverstand der Apotheker stärker genutzt werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der ABDA, Rainer Braun, dem "Handelsblatt". Allerdings müsse eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung für die Apotheken aufkommensneutral sein. Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg Dietrich Hoppe, hält den Vorschlag für "diskussionsfähig". Für viele Ärzte könnte eine solche Regelung eine Arbeitserleichterung bringen. Hoppe bezweifelt jedoch das von der ABDA geschätzte Einsparvolumen.

Bedenken beim VFA

Bedenken löst der Vorschlag bei der pharmazeutische Industrie aus. Ulrich Vorderwühlbecke, Geschäftsführer beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), äußerte gegenüber dem "Handelblatt", dass die Therapietreue gefährdet werde, "wenn Patienten mit dem gleichen Rezept in verschiedenen Apotheken unterschiedliche Präparate erhalten".

Vorschlag wird dem Runden Tisch nächste Woche unterbreitet

Schmidt will den Vorschlag beim nächsten Treffen des Runden Tischs am kommenden Montag zur Diskussion stellen. Im Ministerium räumt man der Einführung der Aufgabenverteilung angesichts des in Aussicht gestellten Einsparpotenzials gute Chancen ein. Auch wird es den Ärzten weiterhin unbenommen bleiben, konkrete Arzneimittel zu verschreiben. An ausdrückliche Verordnungen müssten sich Apotheker auch zukünftig halten.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant, Apothekern künftig die Auswahl von verordneten Arzneimitteln zu überlassen: Ärzte sollen nur noch Wirkstoffe verschreiben, der Apotheker entscheidet dann über das konkret abzugebende Medikament. Die Aut-idem-Regelung soll als kurzfristige Maßnahme zur Senkung der Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen. Für ein Anreizsystem, Apotheker zur Abgabe preiswerter Medikamente zu bewegen, gibt es noch keine konkreten Pläne. Im Gespräch ist jedoch eine Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.

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