DAZ aktuell

BfArM: Warnung vor den Präparaten "Galavit" und "Ukrain"

BONN (bfarm/diz). Die beiden als "Galavit" und "Ukrain" bekannten Produkte werden zur Zeit massiv z.B. im Internet beworben und zur Behandlung von diversen bösartigen Krebserkrankungen sowie weiterer schwerer Leiden angepriesen. Beide Produkte sind in Deutschland und der übrigen Europäischen Union nicht zugelassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät insbesondere Krebspatienten dringend, sich nicht von unbegründeten Heilversprechen verunsichern zu lassen. Sie sollten sich nur mit Arzneimitteln behandeln lassen, deren Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit im Rahmen eines Zulassungsverfahrens geprüft und für akzeptabel gehalten wurde.

Wie aus der Pressemitteilung des BfArM hervorgeht, ist "Ukrain" nach Angaben des Herstellers ein semisynthetisches Mischpräparat aus dem Zytostatikum Thiotepa und Inhaltsstoffen (Alkaloiden) des Schöllkrauts (Chelidonium majus L.). Den Behauptungen des Herstellers zufolge soll es für die Therapie nahezu aller Tumore, bei sonstigen schweren Erkrankungen, sowie vor und nach Operationen geeignet sein. Wissenschaftlich belastbare Belege für eine angemessene oder ausreichende Prüfung der Wirksamkeit oder Sicherheit sind allerdings nicht bekannt.

"Galavit" enthält nach den Angaben des Herstellers als wirksamen Bestandteil einen Abkömmling des Phthalazins. Dieser Wirkstoff scheint mit dem Reagenz Luminol identisch zu sein, das zur chemischen Lichterzeugung verwendet wird. Der Hersteller verspricht eine Wirksamkeit unter anderem bei zahlreichen akuten und chronischen Infektionen, Folgezuständen nach Operationen, Bestrahlung und Chemotherapie sowie Therapien mit Immunsuppressiva und Corticosteroiden. Auch hier sind keine wissenschaftlich belastbaren Belege zur Wirksamkeit oder Sicherheit bekannt.

In verschiedenen Stellungnahmen haben sich auch die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, die Deutsche Krebsgesellschaft e.V. und die Studiengruppe "Methoden mit unbewiesener Wirksamkeit in der Onkologie" der Schweizerischen Krebsliga kritisch mit diesen Präparaten befasst und von deren Verwendung abgeraten.

Die beiden als "Galavit" und "Ukrain" bekannten Produkte werden zur Zeit massiv z. B. im Internet beworben und zur Behandlung von diversen bösartigen Krebserkrankungen sowie weiterer schwerer Leiden angepriesen. Beide Produkte sind in Deutschland und der übrigen Europäischen Union nicht zugelassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rät insbesondere Krebspatienten dringend, sich nicht von unbegründeten Heilsversprechen verunsichern zu lassen.

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Option für immunsupprimierte Patienten

Pritelivir gegen resistente Herpes-Viren

Risikoinformation für bestimmte Patienten

Erhöhtes Sterberisiko bei Atemtherapiegeräten

Bundesverwaltungsgericht verpflichtet Behörde zu Ausnahmegenehmigung

BfArM muss Cannabis-Eigenanbau erlauben

Neue Rechtsprechung führt zu verringerter Verantwortung für Produktangaben

Gute Aussichten für Apotheker

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.