Arzneimittel und Therapie

Arzneimittel-Schnellinformation: Dipyridamol kann zerebrale "Steal-Effekte" au

Dipyridamol kann zerebrale "Steal-Effekte" auslösen. Dies meldete das BfArM, dem ein Fall einer derartigen unerwünschten Wirkung bekannt geworden ist.

Dipyridamol ist eine komplexe Pyridinverbindung, welche unter anderem als Inhibitor der Adenosin-Wiederaufnahme in Erythrozyten, Thrombozyten und Endothelzellen wirkt und so zu einer erhöhten extrazellulären Adenosinkonzentration und damit zu einer Gefäßerweiterung führt [1, 2]. Dipyridamol wird seit vielen Jahren "zur Vorbeugung von Schlaganfällen, nachdem Vorläuferstadien aufgetreten sind (TIA und PRIND), wenn eine Antikoagulantientherapie nicht möglich oder kontraindiziert ist" in Deutschland eingesetzt.

Kopfschmerz, Flush und Diarrhö

Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist ein Fall aus der Literatur bekannt geworden [3], der darauf hindeutet, dass eine orale Gabe von Dipyridamol bei entsprechender Disposition des Patienten - ähnlich, wie an den Herzkranzgefäßen - auch am Gehirn einen "Steal-Effekt" auszulösen vermag: Die Autoren berichten über den Fall einer 74-jährigen Patientin, die 45 Minuten nach erstmaliger oraler Gabe einer Kapsel mit den Inhaltsstoffen Dipyridamol (200 mg retard) und ASS (25 mg) für fünf bis acht Stunden ein transientes cerebelläres Defizit mit gleichzeitigem Kopfschmerz, Flush und Diarrhö entwickelte. Am folgenden Tag war die Symptomatik zunächst verschwunden, wurde jedoch durch eine erneute Gabe einer weiteren Kapsel des Dipyridamol-haltigen Arzneimittels reproduziert.

Als Ursache wird von den Autoren eine hämodynamische TIA aufgrund eines zerebralen "Steal-Effekts" im Bereich der linken A. cerebellaris superior angenommen. Eine MR-Angiographie dokumentiert bestehende Stenosen von Hirnarterien. Die Autoren empfehlen, dass Dipyridamol bei Schlaganfallpatienten mit zerebrovaskulärer Erkrankung aufgrund einer beeinträchtigten zerebralen Autoregulation mit Vorsicht anzuwenden sei. Die beschriebene unerwünschte Arzneimittelwirkung wird seitens des BfArM als problematisch angesehen, da die durch Dipyridamol induzierten neurologischen Symptome gerade denen entsprechen, die das Arzneimittel eigentlich verhindern soll.

Weitere Berichte mit intravenöser Gabe

Neben dem oben genannten Fallbericht sind dem Bundesinstitut weitere Berichte über neurologische Symptome übermittelt worden, allerdings im Zusammenhang mit einer intravenösen Gabe von Dipyridamol [4 - 6], die möglicherweise ebenfalls auf einen zerebralen "Steal-Effekt" zurückzuführen sein könnten.

Zur Bewertung des vermuteten und oben beschriebenen Arzneimittelrisikos benötigt das BfArM zusätzliche Informationen aus der Praxis. Das Institut bittet daher insbesondere Ärzte, die Patienten zur Prophylaxe von Schlaganfällen mit Dipyridamol-haltigen Arzneimitteln behandeln, aufgetretene neurologische Komplikationen zu melden und diese so umfassend wie möglich zu dokumentieren.

Berichtsbögen können beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, angefordert oder im Internet unter www.bfarm.de abgerufen werden. Arzneimittel: Asasantin, Curantyl 208/31/01.

Kastentext: Arzneimittel-Schnellinformationen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat unter anderem die gesetzliche Aufgabe, Arzneimittelrisiken zu erfassen und zu bewerten. Ziel der Arzneimittel-Schnellinformationen (ASI) ist es, die Fachkreise in die Erfassung von Arzneimittelrisiken mit einzubeziehen, indem diese bereits über erste Anhaltspunkte möglicher Risiken informiert und dadurch in die Lage versetzt werden, durch gezielte Beobachtung und genaue Fallberichte zur Aufklärung des vermeintlichen Arzneimittelrisikos beizutragen. Damit dienen die ASI letztlich dazu, die Bewertung des Arzneimittelrisikos auf eine möglichst breite Erkenntnisbasis zu stützen.

Die ASI informiert daher nicht erst bei Vorliegen eines begründeten Verdachts auf ein bestimmtes Arzneimittelrisiko, sondern bereits zu einem Zeitpunkt, in dem die Verursachung der beobachteten unerwünschten Arzneimittelwirkungen durch ein bestimmtes Arzneimittel nicht völlig unwahrscheinlich ist (Anfangsverdacht). Die frühzeitige Information der Fachkreise darf daher nicht bereits als abgeschlossene Bewertung von Nutzen und Risiko missverstanden werden.

Neben diesen Verdachtsfällen berichten die ASI auch über Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken und über die Zulassung von Arzneimitteln, die eine herausragende Bedeutung für die Arzneimitteltherapie haben können.

Literatur [1] Dresse, A., et al. European Journal of Clinical Pharmacology 1982, 23 (3): 229 - 234. [2] Packer, M., et al. Clinical Pharmacology and Therapeutics 1982; 32 (1): 54 - 61. [2] Siegel, A. M., et al. Journal of Neurology 2000; 247 (10): 807 - 808. [3] Pounds, B., et al. J. Nucl. Med. Technol. 1990; 18: 165 - 175. [4] Schechter, D., et al. Journal of Nuclear Medicine 1994; 35 (11): 1802 - 1804. [5] Whiting, J. H., et al. Journal of Nuclear Medicine 1993; 34 (1): 128 - 130.

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