DAZ aktuell

Internet und Arzneimittel: EuGH entscheidet über Versandhandel

ESCHBORN (abda/diz). Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris hat das Landgericht Frankfurt/M. das Hauptsacheverfahren mit Beschluss vom 10. August 2001 ausgesetzt. Das Gericht hat Fragen zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) formuliert, aufgrund derer die Vereinbarkeit des deutschen Versandverbotes für apothekenpflichtige Arzneimittel mit europäischem Recht geklärt werden soll.

Wie einer Pressemitteilung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zu entnehmen ist, begrüßt der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) diese erwartete Entscheidung: "Wir sind zuversichtlich, dass der Europäische Gerichtshof das deutsche Versandhandelsverbot für apothekenpflichtige Arzneimittel zum Schutze der Patienten im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes bestätigen wird."

Bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die in ca. zwei Jahren zu erwarten ist, bleibt das Internet-Angebot der niederländischen Apotheke aufgrund der rechtskräftigen einstweiligen Verfügungen, die vom DAV und anderen erwirkt wurden, verboten. Die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen den fortgesetzten Verstoß des holländischen Unternehmens wurde bereits beantragt.

In einer Pressemitteilung der Versandapotheke DocMorris heißt es, man habe keinen Zweifel, wie der EuGH entscheiden werde. Jens Apermann, Marketingleiter dieses Unternehmens, zeigt sich zuversichtlich: "Das Recht des europäischen Verbrauchers auf freie Wahl seiner Apotheke wird auch in Deutschland gelten. Wir sehen es im Interesse des Verbrauchers als geboten an, den Versandhandel in sicherer und behördlich kontrollierter Form europaweit zuzulassen - unabhängig von finanziellen Interessen nationaler Apothekerverbände."

Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen die niederländische Versandapotheke DocMorris hat das Landgericht Frankfurt/Main das Hauptsacheverfahren mit Beschluss vom 10. August ausgesetzt. Das Gericht hat Fragen zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) formuliert, aufgrund derer die Vereinbarung des deutschen Versandverbotes für Arzneimittel mit europäischem Recht geklärt werden soll.

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