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Informationspolitik beim Lipobay-Rückzug: Bayer wehrt sich gegen Kritik

(ral). Wie die Bayer AG in einer Pressemitteilung schreibt, bedauert das Unternehmen außerordentlich die Unannehmlichkeiten, die allen Betroffenen durch die Aussetzung der Vermarktung des Cholesterinsenkers Lipobay entstanden sind. Eine Kritik an der Informationspolitik des Unternehmens sei allerdings nicht gerechtfertigt, denn diese sei durch gesetzliche Vorgaben bestimmt worden.

Am 8. August hatte Bayer den Vermarktungsstopp von Lipobay öffentlich bekannt gegeben. Eine Vorabinformation an die Fachkreise war nicht ergangen. Der in Absprache mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verfasste "Rote Hand Brief" erreichte Ärzte und Apotheker erst am 9. August.

Bayer begründet diese Vorgehensweise damit, dass der Vermarktungsstopp des Präparats der erste Fall sei, in dem ein Dax-Unternehmen ein Medikament in dieser Größenordnung vom Markt genommen habe. Bayer habe erwartet, dass diese Entscheidung - wie die folgenden Tage auch gezeigt hätten - den Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflussen würde. Die nur Stunden vor der öffentlichen Bekanntgabe getroffene Entscheidung zum Vermarktungsstopp, so die Mitteilung, war somit eine sogenannte "Insider-Information" und damit besonderen rechtlichen Regelungen unterworfen. Bayer sei deshalb verpflichtet gewesen, diese Nachricht unverzüglich mit einer Ad-hoc-Meldung bekannt zu machen. Eine vorherige Information bestimmter Zielgruppen wie Ärzte, Apotheker und Patienten sei unglücklicherweise nicht möglich gewesen, um nicht gegen Gesetzesvorschriften zu verstoßen.

Mit dieser Ad-hoc-Meldung, heißt es in der Pressemitteilung weiter, sei auch die gesamte Öffentlichkeit informiert worden. Eine detaillierte Information von Medizinern und Apothekern erfolgte nach der vorgeschriebenen Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden schnellstmöglich mit einem sogenannten "Rote Hand Brief".

Bayer bittet um Verständnis für die Vorgehensweise. Auch für das Unternehmen sei die Situation einmalig gewesen und werde es hoffentlich auch bleiben. Man habe sich in dieser Krisensituation intensiv darum bemüht, das berechtigte Informationsinteresse aller Beteiligten unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.

Der Vermarktungsstopp war freiwillig

Bayer wehrt sich nicht nur gegen den Vorwurf einer mangelhaften Informationspolitik, sondern auch gegen einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Focus", in dem behauptet wurde, Bayer habe Lipobay erst auf Druck der amerikanischen Gesundheitsbehörde vom Markt genommen. Diese Darstellung, so Bayer, ist falsch.

Das Unternehmen habe sich freiwillig zu diesem Rückzug entschieden. Dies werde in der offiziellen Ankündigung der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) vom 8. August 2001 auch ausdrücklich bestätigt.

Wie die Bayer AG in einer Pressemitteilung schreibt, bedauert das Unternehmen außerordentlich die Unannehmlichkeiten, die allen Betroffenen durch die Aussetzung der Vermarktung des Cholesterinsenkers Lipobay entstanden sind. Eine Kritik an der Informationspolitik des Unternehmens sei allerdings nicht gerechtfertigt, denn diese sei durch gesetzliche Vorgaben bestimmt worden.

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