Pharmazeutisches Recht

Baden-Württemberg: Gebührenordnung

Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Gebührenordnung vom 27. Juli 2001 Aufgrund von §§9, 10 und 23 Abs. 2 des Gesetzes über die öffentliche Berufsvertretung, die Berufspflichten, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker und Dentisten (Heilberufe-Kammergesetz) in der Fassung vom 16.3.1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. November 2000 (GBl. S. 701), hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg am 4. Juli 2001 folgende Satzung beschlossen:

§ 1: Änderung der Gebührenordnung

Die Gebührenordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg vom 6. August 1998 (PZ 34/98, Seite 80-82; DAZ 34/98, Seite 63/64) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 4 wird die Angabe "DM 10,-" durch die Angabe "Euro 5,-" und die Angabe DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. 2. Die Anlage zu § 1 Abs. 2 der Gebührenordnung (Gebührenverzeichnis) wird wie folgt geändert: a) In Ziff. 1.1 wird die Angabe "DM 10,-" durch die Angabe "Euro 5,-" und die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. In Ziff. 1.2 wird die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "50,-" und die Angabe "DM 350,-" durch die Angabe "Euro 175,-" ersetzt. b)In Ziff. 2.1 wird die Angabe "DM 150,-" durch die Angabe "Euro 75,-" ersetzt. In Ziff. 2.2 wird die Angabe "DM 50,-" durch die Angabe "Euro 25,-" ersetzt. In Ziff. 2.3 wird die Angabe "DM 50,-" durch die Angabe "Euro 25,-" ersetzt. c)In Ziff. 3.1 wird die Angabe "DM 300,-" durch die Angabe "Euro 150,-" ersetzt. In Ziff. 3.2 wird die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. In Ziff. 3.3 wird die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. d)In Ziff. 4 wird die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. e)In Ziff. 5.1 d) wird die Angabe "DM 20,-" durch die Angabe "Euro 10,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 a) wird die Angabe "DM 200,-" durch die Angabe "Euro 100,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 b) wird die Angabe "DM 300,-" durch die Angabe "Euro 150,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 c) wird die Angabe "DM 200,-" durch die Angabe "Euro 100,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 d) wird die Angabe "DM 400,-" durch die Angabe "Euro 200,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 e) wird die Angabe "DM 300,-" durch die Angabe "Euro 150,-" und die Angabe "DM 600,-" durch die Angabe "Euro 300,-" ersetzt. In Ziff. 5.2 f) wird die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" und die Angabe "DM 500,-" durch die Angabe "Euro 250,-" ersetzt. In Ziff. 5.5 wird die Angabe "DM 60,-" durch die Angabe "Euro 30,-" ersetzt. In Ziff. 5.6 wird die Angabe "DM 60,-" durch die Angabe "Euro 30,-" ersetzt. In Ziff. 5.7 wird die Angabe "DM 10,-" durch die Angabe "Euro 5,-" ersetzt. f) In Ziff. 6 wird die Angabe "DM 5,-" durch die Angabe "Euro 2,-" und die Angabe "DM 100,-" durch die Angabe "Euro 50,-" ersetzt. g)Nach Ziff. 6 wird folgende, bis 31.12.2001 geltende Ziff. 7 angefügt:

7. Gebühren im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen 7.1 Zertifizierung DM 1662,- 7.2 Rezertifizierung DM 1662,- 7.3 Wiederholtes Audit DM 489,- 7.4 Rücknahme der Zertifizierung DM 293,- 7.5 Widerruf der Zertifizierung ohne Inaugenscheinnahme DM 293,- 7.6 Widerruf der Zertifizierung mit Inaugenscheinnahme DM 782,-

Ab 1.1.2002 gilt Ziff. 7 in folgender Fassung: 7. Gebühren im Zusammenhang mit Qualitätssicherungsmaßnahmen 7.1 Zertifizierung Euro 850,- 7.2 Rezertifizierung Euro 850,- 7.3 Wiederholtes Audit Euro 250,- 7.4 Rücknahme der Zertifizierung Euro 150,- 7.5 Widerruf der Zertifizierung ohne Inaugenscheinnahme Euro 150,- 7.6 Widerruf der Zertifizierung mit Inaugenscheinnahme Euro 400,-

§ 2: In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 1.1.2002 in Kraft. Abweichend hiervon tritt § 1 Ziff. 2 Buchstabe g) am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Az.: 55-5415.2-3.5.7

Vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Gebührenordnung wird gemäß § 9 Abs. 3 des Kammergesetzes genehmigt.

Stuttgart, den 17.7.2001 Sozialministerium Baden-Württemberg Dr. Neth

Die vorstehende Satzung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Änderung der Gebührenordnung wird nach Genehmigung mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 17. Juli 2001 (Aktenzeichen 55-5415.2-3.5.7) hiermit ausgefertigt.

Stuttgart, den 27. Juli 2001 Landesapothekerkammer Baden-Württemberg Karin Wahl Präsidentin

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