Pharmazeutisches Recht

Anmeldung einer Einkaufskooperation

Bekanntmachung Nr. 110/2001 über die Anmeldung einer Einkaufskooperation nach § 4 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im Bereich nicht rezeptpflichtige Medikamente für Apotheken. Vom 8. Juli 2001 (aus BAnz. Nr. 131 vom 18. Juli 2001, Seite 14743)

Der gesetzliche Vertreter der parmapharm Marktförderungs GmbH & Co. KG, Thomas Worch, hat mit Schreiben vom 28.Juni 2001 eine Einkaufskooperation nach § 4 Abs. 2 GWB beim Bundeskartellamt angemeldet.

Die Anschrift der Kooperation lautet: parmapharm Marktförderungs GmbH & Co. KG Große-Kurfürsten-Straße 75 33615 Bielefeld

Die Mitglieder der parmapharm GmbH & Co. KG sind inhabergeführte Apotheken aus ganz Deutschland. Der parmapharm GmbH & Co. KG sind 576 Apotheken angeschlossen. Diese Apotheken erzielen einen Teil ihres Umsatzes im so genannten OTC- und Freiwahlartikelbereich.

Die parmapharm GmbH & Co. KG betreibt neben der Marktförderung auch das Vermittlungs-, Zentralregulierungs- und Delkredere-Geschäft. Im Rahmen dieser Geschäftstätigkeit werden auch Einkaufskonditionen von Produkten aus dem OTC- und Freiwahlartikelbereich für Mitgliedsapotheken durch die Geschäftsführung ausgehandelt.

Bonn, den 9. Juli 2001 B3-87/01 Bundeskartellamt 3. Beschlussabteilung Wangemann

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