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Verband bayerischer Apothekenleiter: Antrag auf Satzungsänderung gescheitert

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung des Verbandes der bayerischen Apothekenleiter e. V. ist der Antrag gescheitert, durch eine Satzungsänderung die Basis der Wählbarkeit des 1. Vorsitzenden zu erweitern. Demnach kann H.-J. Kippe, 1. Vorsitzender des Apothekenleiterverbandes, nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) laut Satzung bei der nächsten Wahl nicht mehr für den Vorsitz kandidieren.

Der 2. Vorsitzende des Apothekenleiterverbandes Peter Vanselow distanzierte sich von dem Antrag und hielt - in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des BAV - ein Plädoyer gegen den Antrag. Als Begründung nannte er, dass die Tarifpolitik ein Schwerpunkt der Vorstandarbeit des BAV sei und dass nach dieser Satzungsänderung keine Einbindung in den Vorstand des BAV mehr gewährleistet wäre.

In der anschließenden Diskussion in der Mitgliedsversammlung wurde dieses Argument allerdings dadurch entkräftet, dass andere wichtige BAV-Gremien wie der EDV- und der Wirtschaftsausschuss ebenfalls nicht durch Mitglieder des Vorstandes des BAV besetzt sind und hier dennoch eine gute Einbindung vorhanden ist. Der Vizepräsident der Bayerischen Apothekerkammer und zugleich 1. Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte (auf Bundesebene) Dr. Ulrich Krötsch verwies darauf, dass dieser Antrag ganz im Sinne des BAV sein müsste, der ja bewusst die Tarifpolitik aus dem eigenen Verband ausgegliedert habe.

In der darauffolgenden Abstimmung sprach sich die Mehrheit der anwesenden Mitglieder für die Satzungsänderung nach dem Vorschlag des 1. Vorsitzenden H.-J. Kippe aus. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde jedoch knapp verfehlt. Die Folge ist, dass Kippe seine langjährige erfolgreiche Arbeit in diesem Gremium in zwei Jahren nicht mehr fortsetzen kann. Der Verband der Bayerischen Apothekenleiter e. V. wird auf das Engagement und vor allem die langjährige Erfahrung eines engagierten und fachkundigen Kollegen aus rein satzungsrechtlichen Gründen verzichten müssen, obwohl personelle Kontinuität in diesem Bereich eine wichtige Vorraussetzung für den Aufbau des Vertrauens unter den Tarifpartnern und somit für erfolgreiche Abschlüsse ist.

Diese Angelegenheit erhält eine ganz besondere Brisanz durch die Aussage des BAV-Vize Peter Vanselow, "es werde sich im BAV-Vorstand immer jemand finden, der etwas anderes liegen lässt, um die Arbeit des ersten Vorsitzenden des Verbandes der bayerischen Apothekenleiter e.V. zu machen". Diese Einstellung steht eigentlich im Widerspruch zur Auffassung des 1. Vorsitzenden des BAV Gerhard Reichert, der in der darauffolgenden Mitgliederversammlung des BAV wieder einmal betonte, dass der Vorstand seit Langem an der Grenze seiner Leistungskapazität arbeite.

Es ist zu befürchten, dass die breite Basis für die Verbandsarbeit in Bayern zwangsläufig verkleinert wird, wenn der Vorstand des BAV Satzungsänderungen verhindert, die ehrenamtliche Aktivitäten, Engagement und verantwortliche Tätigkeiten fördern und unterstützen. Es bleibt abzuwarten, ob solche Entscheidungen die Nachwuchsarbeit des BAV nicht negativ beeinflussen. Der Apothekerschaft verbleibt so die Hoffnung, dass durch diese reformfeindliche Einstellung das Interesse junger Kollegen, berufspolitische Verantwortung zu übernehmen, nicht abgeschreckt wird.

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