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Bundeskabinett: Änderung des Hochschullehrerprivilegs beschlossen

BONN (daz). Das Patentaufkommen an Hochschulen soll erheblich gesteigert werden. Aus diesem Grund hat das Kabinett am 18. Juli in Berlin beschlossen, die Änderung des Paragraphen 42 Arbeitnehmererfindergesetz zu reformieren. Damit werden die Hochschulen das Recht erhalten, Erfindungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Patent anzumelden und damit die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren.

"Diese Reform ist Voraussetzung, um die Ergebnisse der Hochschulforschung schneller und gezielter in die Anwendung zu bringen", erklärte Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn in Berlin. Mit UMTS-Mitteln soll in Zukunft der systematische Ausbau des Hochschulpatentsystems unterstützt werden. Bulmahn: "Mit unserer Hilfe werden neue Patent- und Verwertungsagenturen mit der professionellen Patentverwertung an den Hochschulen beginnen."

Die systematische Erschließung von wirtschaftlich verwertbaren Ergebnissen von Forschungsarbeiten in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen nannte die Ministerin eine gute Investition für die Volkswirtschaft. Bisher sind Erfindungen, die Hochschullehrer in dienstlicher Eigenschaft machen, freie Erfindungen. Das bedeut, dass allein der Wissenschaftler und nicht die Hochschule das Recht hat, sein Forschungsergebnis zum Patent anzumelden und wirtschaftlich zu verwerten. Viele Wissenschaftler scheuten die mit der Patentierung und wirtschaftlichen Verwertung einer Erfindung verbundenen Kosten, den Zeitaufwand und das wirtschaftliche Risiko.

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