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Landgericht Frankfurt: Untersagt Index-Spamming durch DocMorris

FRANKFURT (zi/ral). Nach mehreren gerichtlichen Entscheidungen zu Lasten der als "Internet-Apotheke" bekannt gewordenen Firma DocMorris musste diese nun erneut eine gerichtliche Niederlage hinnehmen.

Mit Beschluss vom 20. Juli 2001 untersagte es das Landgericht Frankfurt/Main der Apotheke, Internetsuchmaschinen mit Links zu überschwemmen, die auf die deutschsprachige Website von DocMorris führen. Das Phänomen tritt auf, wenn bestimmte Medikamentennamen in eine Suchmaschine eingegeben werden. Rechtsanwalt Johannes Zindel, der die Kläger vertritt, dazu: "Eine solche Werbe- und Absatzbehinderung beeinträchtigt die Lauterkeit des Wettbewerbs."

Der Hintergrund: Eine im Auftrag der Firma DocMorris handelnde Internet-Marketing-Agentur hatte unter Verwendung verschiedener Domains eine Vielzahl von Webseiten erstellt, die sämtlich Namen von Medikamenten enthielten. Die Seiten selbst waren jedoch leer und lenkten den Nutzer automatisch auf die deutschsprachige Seite von DocMorris. "Zahlreiche Suchmaschinen wurden von den Links auf diese Seite geradezu überschwemmt - bei manchen verwiesen 75% der ausgeworfenen Suchergebnisse auf die Seite der Firma DocMorris", so Zindel.

Propecia, Viagra, Wobenzym und Xenical

Zu den Medikamenten, die von dieser als "Index-Spamming" ("Index-Überschwemmung") bekannten Vorgehensweise betroffen sind, zählen unter anderem Propecia, Viagra, Wobenzym und Xenical. Mittlerweile sind jedoch erste Reaktionen der Suchmaschinenbetreiber eingegangen. Die fraglichen Seiten sollen umgehend aus dem Index gelöscht werden.

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