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Reaktion der Industrie: Liberalisierung begrüßt

BONN (im). Der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) in Bonn hat die Pläne der Europäischen Kommission zur Neuregelung des Arzneirechts begrüßt. Es werde deutlich, dass die EU-Kommission die Liberalisierung im Arzneisektor wolle.

Positiv sei beispielsweise die Aufwertung der Phytopharmaka in einem eigenständigen Ausschuss in der Arzneimittelagentur EMEA, sagte Dr. Hermann Kortland der Deutschen Apotheker Zeitung. Nach Information des Referatsleiters Wirtschaft und Internationales im Verband gab es in der EMEA bisher lediglich eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe für pflanzliche Präparate ohne rechtliche Basis. Jetzt sei in einem speziellen Ausschuss die sachgerechte Beurteilung von Phytopharmaka besser möglich. Nach Aussage von Kortland berücksichtigen die Pläne der EU-Kommission Forderungen des BAH nach Flexibilisierung des Arzneirechts. Wichtig für Industrie und Apotheken sei die Öffnung des zentralen europäischen Verfahrens auch für solche Medikamente, deren Zulassung einem gesundheitspolitischen Interesse entspreche. Hier handele es sich um bekannte, relativ neue Produkte wie etwa H2-Blocker. Deren europaweite Zulassung ziehe einen einheitlichen Status nach sich. Bisher gibt es bekanntlich in Europa einen Flickenteppich, da ein Präparat in einem EU-Mitgliedstaat zum Beispiel als verschreibungspflichtig eingestuft sein kann, in einem anderen aber nicht.

EMEA: Neue Rolle?

Mit Interesse wird in diesem Verband die neue Aufgabe der EMEA, die bisher eine reine Zulassungsbehörde gewesen sei, bei der Liberalisierung des Heilmittelwerberechts verfolgt. Neben der Streichung des Krankheitskatalogs in der EG-Werberichtlinie habe die EU-Kommission am 18. Juli eine Änderung an ihrem ursprünglichen Vorhaben der Publikumswerbung für rezeptpflichtige Arzneimittel beschlossen. Die EU-Mitgliedsstaaten sollten zunächst erlauben können, dass Firmen auf Anforderung von Patienten oder Ärzten Information über bestimmte Arzneimittel versenden. Dabei ist es geblieben, so Kortland, jedoch sei ein Notifizierungssystem geplant, bei dem die Hersteller ihr Vorhaben erst der EMEA anzeigen müssen. Erst wenn kein Widerspruch von der Arzneibehörde innerhalb von 30 Tagen käme, dürften die Firmen ihre Informationen verschicken. Es handele sich um einen fünfjährigen Pilotversuch, begrenzt auf rezeptpflichtige Medikamente gegen HIV-Infektionen, Diabetes oder Asthma. Dass bei der in Fachkreisen umstrittenen Öffentlichkeitswerbung zunächst ein zeitlich begrenztes Modell gestartet wird nannte Kortland vernünftig.

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