Pharmazeutisches Recht

Rheinland-Pfalz: Vertreterversammlung der LAK

Wahl zur Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz 2001

Der Vorstand der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zur bevorstehenden Wahl der Vertreterversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

1. Gemäß § 3 Satz 1 der Wahlordnung ist Wahltag der 18.9.2001 bis nachmittags 18.00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Wahlbriefe beim Wahlleiter eingegangen sein, um bei der Auszählung der Stimmen Berücksichtigung zu finden.

2. Gemäß § 6 Abs. 1 wird Oberpharmazierat Dr. Alfred Goldinger, Apotheke des Klinikums der Johannes Gutenberg-Universität, zum Wahlleiter bestellt; Stellvertreter des Wahlleiters ist Kammergeschäftsführer Arnulf Klein.

3. Gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung ist im Einvernehmen mit dem Vorstand folgender Wahlausschuss gebildet worden: Wahlkreis I - Beisitzer: Herrn Apotheker Dr. Hans-Gerd Schöneberger, Apotheke im Korellengarten, Dürerstraße, 55543 Bad Kreuznach - stellvertr. Beisitzer: Herrn Apotheker Thomas Christmann, Raiffeisen-Apotheke, Lindenallee 15, 57577 Hamm Wahlkreis II - Beisitzer: Herrn Apotheker Dr. Karljörg Nestel, Im Herzenacker 38, 55435 Gau-Algesheim - stellvertr. Beisitzer: Herrn Apotheker Dr. Christof Seßler, West-Apotheke, Comeniusstr. 22, 67071 Ludwigshafen Wahlkreis III - Beisitzer: Herrn Apotheker Gottfried Panten, Säubrenner-Apotheke Kurfürstenstr. 23, 54516 Wittlich - stellvertr. Beisitzer: Herrn Pharmazierat Hans Hünerbein, Baldenau-Apotheke, Bahnhofstr. 10, 54497 Morbach Eingaben, die dem Wahlausschuss vorgelegt werden sollen, sind an den Wahlleiter bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz zu richten. Der Wahlleiter ist zugleich Vorsitzender des Wahlausschusses.

4. Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung gibt der Vorstand bekannt, dass in drei Wahlkreisen gewählt wird und zwar:

Wahlkreis I umfasst die Bereiche: Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen/Westerwald, Bad Kreuznach, Birkenfeld, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis und Westerwaldkreis sowie die kreisfreie Stadt Koblenz.

Wahlkreis II umfasst die Bereiche: Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Ludwigshafen, Mainz-Bingen, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Wahlkreis III umfasst die Bereiche: Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Daun, Trier-Saarburg und die kreisfreie Stadt Trier

5. Gemäß § 9 Abs. 1 der Wahlordnung wird das Wählerverzeichnis mit dem 70. Tag vor dem Wahltag, das ist am Dienstag, dem 10. Juli 2001 geschlossen.

6. Die konstituierende Sitzung der neugewählten Vertreterversammlung wird am Samstag, den 10. November 2001 stattfinden.

2. Anzahl der zu Wählenden Nachdem das Wählerverzeichnis geschlossen war, hat der Vorstand der Landesapothekerkammer gem. § 5 Abs. 3 der Wahlordnung am 11. Juli 2001 festgestellt, dass zu wählen sind im Wahlkreis I Vertreter Ersatzmänner im Wahlkreis II Vertreter Ersatzmänner im Wahlkreis III Vertreter Ersatzmänner

3. Benachrichtigung über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis Gemäß § 9 Abs. 2 der Wahlordnung wird Ihnen in der Anlage eine Benachrichtigung des Wahlleiters (grünes Blatt) darüber zugesandt, dass Sie als Wahlberechtigte(r) in das maßgebliche Wählerverzeichnis Ihres Wahlkreises eingetragen sind. Widrigenfalls oder bei Unrichtigkeiten beachten Sie bitte Ziffer 5.

4. Bereitschaftserklärung zur Kandidatur bis zum 4. August 2001 Das Schreiben des Wahlausschusses betr. Bereitschaftserklärung zur Kandidatur als Vertreter der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz (blaues Blatt) ist besonders zu beachten und fristgemäß bis spätestens 4. August 2001 das beigefügte Formular (rosa Blatt) ausgefüllt an den Wahlleiter, Dr. Alfred Goldinger, Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, zurückzusenden, sofern Sie bereit sind, an den gemeinsamen Aufgaben des Standes mitzuwirken. Das Formular muss bis zum 4. August 2001 bei der Landesapothekerkammer eingegangen sein.

5. Bekanntgabe der Einsichtsfrist in die Wählerverzeichnisse Gemäß § 9 Abs. 3 der Wahlordnung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz sind die Wählerverzeichnisse sämtlicher Wahlkreise vom 25.7.2001 bis 3.8.2001 einzusehen bei der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz, Am Gautor 15, 55131 Mainz, montags bis donnerstags von 8.00 – 12.30 und von 14.00 – 17.00, freitags von 8.00 – 12.30 und von 14.00 bis 15.30 Uhr.

Etwaige Beanstandungen gegen ein Wählerverzeichnis können gemäß § 9 Abs. 4 der Wahlordnung innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf obiger Frist beim Wahlausschuss vorgebracht werden.

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