DAZ aktuell

Gutachten zum Verbraucherschutz: Kompetenzen bündeln

BERLIN (bgvv/diz). Die Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, legte ein Gutachten zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vor. Nach Ansicht des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, BgVV, ist dieses Gutachten eine gelungene Analyse der Schwachstellen im gesundheitlichen Verbraucherschutz. Man sehe dies als wertvollen und grundlegenden Beitrag zur Auseinandersetzung mit den anstehenden Problemen, so Dieter Arnold, Leiter des BgVV, auf einer Pressekonferenz des Instituts in der vergangenen Woche.

Die Inhalte des Gutachtens entsprächen im wesentlichen den Positionen, die das BgVV im Hinblick auf eine Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vertrete. Das Institut hatte sich zuletzt im Januar für eine Bündelung der Kompetenzen im gesundheitlichen Verbraucherschutz ausgesprochen, um eine sicherere und schnellere Risikoabschätzung und damit ein wirksameres Risikomanagement, aber auch eine wirksame Vertretung der nationalen Interessen innerhalb der Europäischen Staatengemeinschaft zu ermöglichen. Arnold hatte sich dabei unter anderem für eine gesetzliche Verpflichtung zu größtmöglicher Transparenz in der wissenschaftlichen Beratung ausgesprochen.

Unabhängige, wissenschaftliche Einrichtung empfohlen

Das Gutachten weist sowohl auf die Kompetenzzersplitterung im Bereich der obersten und nachgeordneten Bundesbehörden, als auch auf die mangelhafte Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hin und fordert die Schaffung effizienter, organisatorischer Strukturen. Es empfiehlt unter anderem die Einrichtung einer unabhängigen, zentralen wissenschaftlichen Einrichtung des Bundes. Diese "Wissenschaftliche Stelle" soll sich zu allen Fragen der Lebensmittelsicherheit frei von Einflussnahmen und Interessen äußern können und ein adäquater Partner für die geplante Europäische Lebensmittelbehörde und entsprechende Institutionen anderer Mitgliedstaaten sein.

Hedda von Wedel weist in ihrem Gutachten außerdem darauf hin, dass eine klare Trennung zwischen "Risikobewertung" einschließlich "Risikokommunikation" auf der einen Seite sowie "Risikomanagement" auf der anderen Seite im Hinblick auf Transparenz und Vertrauensbildung beim Verbraucher erforderlich sei. Diese solle bevorzugt durch die Bildung zweier getrennter neuer Institutionen geschehen, wobei eingeräumt wird, dass bei gleichzeitiger Wahrnehmung von "Risikobewertung" und "Risikomanagement" durch eine Bundesein- richtung die erforderlichen Abstimmungsprozesse voraussichtlich einfacher wären.

Eine deutsche FDA denkbar

In einer Stellungnahme dazu führt das BgVV aus, dass das Institut als bedeutende deutsche wissenschaftliche Einrichtung im gesundheitlichen Verbraucherschutz über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Risikoanalyse verfüge, wobei die wissenschaftliche Beratung einschließlich des "Risk Assessments" rund 90 Prozent der aktuellen Arbeit des Instituts ausmache. Rund zehn Prozent der Arbeit fließen in Aufgaben des "Risk Managements", vor allem im Bereich von Zulassungsverfahren, heißt es in der Stellungnahme weiter. Als Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit habe sich dabei der kontinuierliche, enge Austausch zwischen beiden Bereichen erwiesen.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrung und im Hinblick auf die Vermeidung kostspieliger Doppelarbeit hält das Institut die Bündelung aller drei Aufgaben in einem Institut, wie sie erfolgreich z. B. in der amerikanischen Food and Drug Administration und in der britischen Food Standards Agency praktiziert wird, nach wie vor für die ernsthaft zu erwägende Alternative. Beide genannte Institutionen verfügen über hohes internationales Ansehen. Sie stehen für wissenschaftliche Kompetenz und politische sowie wirtschaftliche Unabhängigkeit. In beiden Einrichtungen ist es gelungen, die unabdingbare Integrität des wissenschaftlichen "Risk Assessment" sicherzustellen. Einrichtungen, in denen andere Konzepte realisiert wurden, haben ein vergleichbar hohes Renommee nicht erreicht.

Das BgVV begrüßt nachdrücklich, dass die vorgeschlagene Wissenschaftliche Stelle auch eigene Forschung durchführen soll. Nach Meinung des BgVV ist dies die Voraussetzung für eine hohe Qualität der wissenschaftlichen Beratung. Diese Ansicht hat auch der Wissenschaftsrat bereits 1999 in seinem Gutachten zum BgVV vertreten. Wie immer die letztlich politisch zu treffenden Entscheidungen ausfallen, eine zügige Umsetzung der geplanten Organisations- und Strukturänderungen ist aus Sicht des BgVV wünschenswert.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.