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Bundesrat stimmt zu: Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung

BERLIN (bmwi/daz). Nachdem der Bundestag am 29. Juni sein Plazet gegeben hat, stimmte auch der Bundesrat am 13. Juli 2001 der ersatzlosen Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zu. Damit steht nun dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nichts mehr im Wege.

Mehr Wettbewerb

Die auf eine Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesjustizministeriums zurückgehende Reform bedeutet für die Zukunft mehr Freiheit bei der Preisgestaltung und mehr Wettbewerb, so das Bundeswirtschaftsministerium. Innovative Vertriebsformen und Marketinginstrumente werden nicht mehr durch die strengen Regeln von Rabattgesetz und Zugabeverordnung behindert, heißt es aus dem Ministerium weiter. Bundeswirtschaftsminister Dr. Werner Müller wörtlich: "Die Abschaffung der beiden Regelwerke bringt Bewegung in den Wettbewerb des Handels um seine Kunden. Die damit verbundenen Chancen können und sollten jetzt Verbraucher und insbesondere mittelständische Unternehmen für sich nutzen."

Durch die Aufhebung der beiden Gesetze verbesserten sich die wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten. Sie hätten künftig die gleichen Wettbewerbschancen wie ausländische Wettbewerber, die im Internet künftig nicht mehr an die strengen deutschen Rabatt- und Zugabeverbote gebunden seien. Nur durch die Aufhebung dieser überholten Verbote habe eine Inländerdiskriminierung mit erheblichen Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen beseitigt werden können.

Auch in Zukunft: Kein Missbrauch bei Rabatt

Die allgemeinen Regeln des Wettbewerbsrechts, insbesondere die Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit (§ 1 und § 3 UWG und PreisangabenVO), sorgten dafür, dass Irreführungen und sonstigem Missbrauch bei der Rabattgewährung begegnet werden könne. Zusätzlicher Regelungen zum Schutze des Verbrauchers bedürfe es daher nicht. Das Gesetz zur Aufhebung des Rabattgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, die im August erfolgen dürfte.

Zu diesem Thema sei auch auf den Beitrag in DAZ Nr. 27, S. 25, verwiesen.

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