Pharmazeutisches Recht

Zulassung von Tierarzneimitteln

Im Bundesanzeiger Nr. 121 vom 4. Juli 2001 ist auf Seite 13530 eine Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (Neuer Aufbau der Fachinformation gemäß §11a des Arzneimittelgesetzes [AMG] in der Form des SPC) vom 20. Juni 2001 abgedruckt.

Der Bundesanzeiger kann bezogen werden von der Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Postfach 100534, 50445 Köln.

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