DAZ aktuell

Bundestag: Bundesgesundheitsministerium beschließt Festbeträge

Das Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG), die Neuregelung der Kassenwahlrechte sowie die Einführung des Wohnortprinzips bei der Ärztevergütung sind am 6. Juli im Bundestag beschlossen worden. Bevor die Gesetze in Kraft treten können, bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats.

Festbetragsfestsetzung per Rechtsverordnung

Am vergangenen Freitag hatte der Bundestag über drei Gesetzesentwürfe im Gesundheitswesen abzustimmen. Das FBAG wurde mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschlossen. Hiernach soll das Bundesgesundheitsministerium bis zum Jahr 2003 die Festbeträge für Arzneimittel vorübergehend selbst durch Rechtsverordnung festsetzen können. Diese Regelung wurde notwendig, nachdem kartellrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehene Zuständigkeit der Spitzenverbände der Krankenkassen für die Festsetzung laut wurden. Der Europäische Gerichtshof wird nun entscheiden, ob die bisherige Praxis gegen europäisches Kartellrecht verstößt (siehe AZ Nr. 28, 2001). Entgegen der ursprünglichen Vereinbarung mit der Pharmaindustrie und den Krankenkassen mit diesem Gesetz 650 Mio. DM einsparen zu wollen, soll sich das Einsparvolumen nun doch auf 750 Mio. DM belaufen.

Längere Bindung an Krankenkasse

Mit den Stimmen der Regierungskoalition und der PDS verabschiedete der Bundestag außerdem das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte. Der bislang geltende Kündigungsstichtag am 30. September entfällt. Dieses Jahr haben Versicherte also keine Möglichkeit mehr, ihre Krankenkasse zu wechseln. Vom nächsten Jahr an sollen Kassenmitglieder aber jederzeit mit einer Frist von acht Wochen zum Monatsende bei ihrer Krankenkasse kündigen können. An diese Entscheidung sind sie dann jedoch 18 Monate gebunden (bislang zwölf Monate). Auf Druck der Grünen-Fraktion bleibt den Versicherten jedoch ein Sonderkündigungsrecht erhalten, wenn ihre Krankenkasse die Beiträge erhöht. Ulla Schmidt sieht durch das neue Gesetz die Position der Versicherten gestärkt, da sie künftig nicht nur zu einem bestimmten Tag im Jahr die Kasse wechseln können. Außerdem könne so die Rosinenpickerei einiger Krankenkassen verhindert werden. Ziel sei ein Wettbewerb der Kassen um eine gute Versorgung chronisch Kranker und nicht um Junge und Gesunde.

Wolf Bauer von der CDU/CSU Fraktion warf der Regierung vor, das Gesetz sei nicht für die Versicherten gemacht, sondern bezwecke die Errichtung eines "Schutzzaunes um die Krankenkassen". Der FDP-Abgeordnete Detlef Parr bezeichnete die längere Bindung an die Kassen als "gelebte Verbrauchermissachtung".

Mehr Geld für ostdeutsche Ärzte

Auch die Einführung des Wohnortprinzips bei der ärztlichen Vergütung wurde mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit im Bundestag beschlossen. In Zukunft soll bei den Honorarberechnungen der Wohnort des behandelten Patienten und nicht der Sitz seiner Krankenkasse maßgeblich sein. Hierdurch sollen den Medizinern in den ostdeutschen Bundesländern Mehreinnahmen von ca. 100 Mio. DM gesichert werden. Bislang beträgt die Vergütung der ostdeutschen Ärzte nur 77 Prozent des West-Niveaus.

Positivliste

Im Rahmen der Bundestagsdebatte sprach sich Parr (FDP) auch nochmals ausdrücklich gegen die Einführung einer Positivliste aus. Sie sei nicht geeignet, Einsparungen im Arzneimittelbereich zu erzielen und im Hinblick auf die bald abgeschlossenen Nachzulassungsverfahren beim Institut für Arzneimittel und Medizinprodukte auch bezüglich der Qualitätsüberlegungen vollkommen überflüssig. Zudem stelle sie für die Arzneimittelforschung und die Innovation neuer Produkte eine eklatante Gefährdung dar.

Am 13. Juli wird der Bundesrat die Gesetze in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause behandeln.

Das Festbetrags-Anpassungsgesetz (FBAG), die Neuregelung der Kassenwahlrechte sowie die Einführung des Wohnortprinzips bei der Ärztevergütung sind am 6. Juli im Bundestag beschlossen worden. Bevor die Gesetze in Kraft treten können, bedarf es allerdings noch der Zustimmung des Bundesrats. Das FBAG wurde mit den Stimmen der rot-grünen Koalition beschlossen. Hiernach soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bis zum Jahr 2003 die Festbeträge für Arzneimittel vorübergehend selbst durch Rechtsverordnung festsetzen können.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.