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Bildungsministerium: Förderung von Juniorprofessuren mit 12 Millionen Mark

BERLIN (bmbf/daz). Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland können sich ab sofort beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) um Fördermittel für die Einrichtung von Juniorprofessuren bewerben.

Wie es in einer Pressemitteilung heißt, stellt hierfür der Bund noch in diesem Jahr Mittel in Höhe von 12 Millionen Mark zur Verfügung. Nach In-Kraft-Treten der Dienstrechtsreform im nächsten Jahr werden insgesamt 3000 Juniorprofessuren mit 360 Millionen Mark gefördert.

Die Einführung der Juniorprofessur ist ein Kernpunkt der Reform des Hochschuldienstrechts. Mit ihr sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler bereits mit Anfang 30, also zehn Jahre früher als heute üblich, die Möglichkeit erhalten, selbstständig zu forschen und zu lehren. Für die Ersterstattung einer Juniorprofessur sind jeweils 150 000 DM vorgesehen.

Universitäten und Fachhochschulen werden nun aufgerufen, so die Mitteilung, ein Gesamtkonzept für die Einführung der Juniorprofessur als Modell zu erarbeiten und beim BMBF zur Förderung einzureichen. Förderfähig sind Nachwuchswissenschaftler, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurück liegt und die seitdem weitere wissenschaftliche Leistungen erbracht haben.

Die "Grundsätze für die Förderung der Forschung im Rahmen von Forschernachwuchsgruppen durch das BMBF im Jahr 2001" sind im Internet zu finden unter ftp://ftp.bmbf.de/010702_jp_vgf_grundsaetze.pdf und ftp://ftp.bmbf.de/010702_jp_vgf_hinweise.pdf

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