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Löschliste erschienen: Zweijährige Abverkaufsfrist

BERLIN (daz). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat im Bundesanzeiger vom 30. Juni 2001 als Beilage die erste Löschliste fiktiver Zulassungen veröffentlicht

(Bekanntmachung des Erlöschens von fiktiven Zulassungen nach § 105 Absatz 3 Satz 1 AMG aufgrund bestimmter Vorschriften des 10. Änderungsgesetzes zum Arzneimittelgesetz, AMG-ÄndG; Erlöschen aufgrund von Verzicht gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 AMG in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AMG). Für alle in dieser Liste aufgeführten Präparate hat die Abverkaufsfrist am 1. Juli 2001 begonnen und endet am 30. Juni 2003.

Die vorliegende Löschliste Teil 1 umfasst rund 260 Seiten. Die Löschliste, die als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 119 erschienen ist, kann beim Bundesanzeiger Verlag, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, zum Preis von 39,40 DM (incl. MwSt., zuzüglich Versandkosten) bestellt werden per Fax (02 21) 9 76 68-115 oder per E-Mail vertrieb@bundesanzeiger.

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