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Rabattgesetz: Die Tage sind gezählt

BERLIN (ks). Schon im Juli sollen nach dem Zeitplan der Regierungskoalition das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos fallen. Dies erklärte der SPD-Wettbewerbsexperte Ditmar Staffelt bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller will damit nicht nur überholte Vorschriften streichen, sondern auch den Standort Deutschland für Internet-Händler attraktiver machen.

Die Gesetzentwürfe von Müller und Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin zur Streichung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sollen bereits in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Mit einem Einspruch des Bundesrates, der sich damit am 13. Juli befasst, wird nicht gerechnet. Sobald die Aufhebungsgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind, sollen das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung außer Kraft treten.

Opposition unterstützt Abschaffung

Damit werden Jahrzehnte alte Bestimmungen aufgehoben, die Preisnachlässe und die Mitgabe von Werbegegenständen in nur sehr engen Grenzen erlauben. Umstritten war auch, ob die alten Vorschriften ersatzlos gestrichen werden, wie es Müller, die rotgrüne Koalition und die FDP fordern, oder ob in anderen Wettbewerbsgesetzen Auffangregelungen geschaffen werden sollten. Dies forderten in der Anhörung am 25. Juni der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen. CDU/CSU unterstützen diese Forderung. Durch gemeinsame EU-Regeln müssten eine irreführende Preisgestaltung verhindert und verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden, sagte CDU-Wettbewerbsexperte Hartmut Schauerte.

Kein Rabatt auf apothekenpflichtige Arzneimittel

Für Apotheker hat diese wettbewerbsrechtliche Neuerung nur geringe Auswirkungen. Für apothekenpflichtige Arzneimittel gilt weiterhin die Arzneimittelpreisverordnung, die Rabatte nicht zulässt. Lediglich für das Randsortiment oder Dienstleistungen können dann Preisnachlässe gewährt werden, die über die bislang zulässigen drei Prozent hinaus gehen. Da jedoch weiterhin die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten, bedeutet dies nicht, dass damit Narrenfreiheit herrscht. Eine Obergrenze für zulässige Rabatte wird sich erst aus der Rechtsprechung der kommenden Jahre entwickeln können.

Zugaberegeln der Berufsordnungen beachten

Hinsichtlich der bald kippenden Zugabeverordnung sieht es in vielen Kammerbezirken noch enger aus: Die Zugabevorschriften der meisten Berufsordnungen sind strenger geregelt als es die Verordnung des Bundes vorsah. Hier bleibt abzuwarten, wie die Kammern auf die Streichung reagieren. Etwas mehr Spielraum ist nun sicherlich gegeben. Bei allen Werbeaktionen müssen Apotheker sich jedoch immer wieder die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Apothekenwerbung vor Augen führen. Übertrieben oder marktschreierisch darf der Umgang mit der neuen Gesetzeslage nicht wirken.

Schon im Juli sollen nach dem Zeitplan der Regierungskoalition das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung ersatzlos fallen. Dies erklärte der SPD-Wettbewerbsexperte Ditmar Staffelt bei einer Expertenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages. Bundeswirtschaftsminister Werner Müller will damit nicht nur überholte Vorschriften streichen, sondern auch den Standort Deutschland für Internet-Händler attraktiver machen.

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