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Festbeträge: Bundesrat gegen Gruppenfestsetzung durch das BMG

BONN (im). Die Bundesländer haben sich dagegen ausgesprochen, dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Neubestimmung von Festbetragsgruppen in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Diese Stellungnahme hat der Bundesrat am 22. Juni in Berlin beschlossen.

Im Entwurf des so genannten Festbetrags-Anpassungsgesetzes ist vorgesehen, dass künftig das Ministerium in Ausnahmefällen neue Gruppen von Arzneimitteln und deren Erstattungshöchstgrenzen bestimmen kann, und zwar bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen oder infolge gerichtlicher Entscheidungen. Das sollte für die Übergangszeit, in der das Procedere übergangsweise vom Ministerium als Verordnungsgeber wahrgenommen werden soll, bis Ende Dezember 2003 gelten.

Dieser Passus stieß im Bundesrat nicht auf Zustimmung, weil man befürchtete, die angestrebten Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Mark jährlich nicht zu erreichen, wenn bei einer Neubestimmung von Gruppen bestimmte Arzneimittel von Festbeträgen freigestellt würden. Die Länderkammer schlug dagegen vor, das Haus von Ulla Schmidt sollte künftig nur infolge gerichtlicher Entscheidungen Festbeträge für neue Gruppen festsetzen dürfen. Schließlich sei die Gruppenbildung des bislang zuständigen Bundesausschusses Ärzte/Krankenkassen bisher nie von Gerichten infrage gestellt worden, lautete die Begründung.

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