DAZ aktuell

Verfahren gegen DocMorris: Vorlage beim Europäischen Gerichtshof zu erwarten

ESCHBORN (abda/daz). Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes e.V. gegen die niederländische Internetapotheke DocMorris wird es voraussichtlich eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geben. Dies teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Ų ABDA in einer Presseinformation mit.

Die Tendenz zur Vorlage beim EuGH habe sich zu Beginn des Hauptsacheverfahren beim Landgericht Frankfurt gezeigt. Unabhängig davon blieben die beiden Rechtskräftigen einstweiligen Verfügungen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Kammergerichts Berlin gegen DocMorris gültig. "Der Internetversender handelt also weiterhin rechtswidrig", so der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes e.V., Hermann-Stefan Keller, am 22. Juni zum ersten Verhandlungstag des Landgerichts Frankfurt.

Die Richter bekräftigten, dass DocMorris gegen geltendes nationales deutsches Recht verstößt, es sei aber im Hinblick auf das europäische Gemeinschaftsrecht sinnvoll, auch das oberste europäische Gericht einzuschalten. Keller begrüßte diese Vorlage, da sie schneller zur Rechtssicherheit für die Verbraucher und die Apotheker führt. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die europäischen Richter das deutsche Recht zur Erhaltung der hohen Arzneimittelsicherheit bestätigen werden. "Die deutschen Arzneimittelgesetze sind vorbeugender Gesundheitsschutz, den der Gesetzgeber genau in dieser klaren Form will."

Das Landgericht Frankfurt hat angekündigt, seine Entscheidung über die Vorlage zum EuGH am 10. August zu verkünden. Dann ist mit einer weiteren Verfahrensdauer von ca. 18 Monaten zu rechnen. Erst danach wird das Landgericht in der Hauptsache entscheiden.

Im Rechtsstreit des Deutschen Apothekerverbandes e.V. gegen die niederländische Internetapotheke DocMorris wird es voraussichtlich eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) geben. Dies teilte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände – ABDA in einer Presseinformation mit. Die Tendenz zur Vorlage beim EuGH habe sich zu Beginn des Hauptsacheverfahrens beim Landgericht Frankfurt gezeigt. Unabhängig davon blieben die beiden rechtskräftigen einstweiligen Verfügungen des Oberlandesgerichts Frankfurt und des Kammergerichts Berlin gegen DocMorris gültig.

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