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EU-Kommission: Keine Absage an den e-commerce mit Arzneimitteln

(hb). In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der EU-Parlamentarier Guiseppe Nistico und Francesco Fiori an die Kommission, betreffend den elektronischen Handel mit Arzneimitteln, kommt zum Ausdruck, dass die Kommission in diesem Punkt offenbar nicht einmal andeutungsweise "Für" oder "Wider" Stellung bezieht.

Nistico und Fiori begründen ihre Anfrage mit den Befürchtungen der Bürger im Hinblick auf die auf elektronischem Wege erworbenen Arzneimittel, bei denen es weder eine Garantie noch Sicherheit in bezug auf die angegebene Dosierung oder die Abwesenheit von Schadstoffen gebe. Sie monieren außerdem, dass durch den globalen Charakter des Internets grenzüberschreitend sowohl rezeptfreie Arzneimittel als auch hochwirksame und eventuell gefährliche Psychopharmaka, Herz-Kreislaufmittel und Hormonpräparate erworben werden könnten, die in der Europäischen Union nicht zugelassen seien.

In weiteren 100 Ländern gebe es überhaupt keine Marktzugangsregelungen für Arzneimittel, was eindeutige Folgen für die Sicherheit, die Qualität und die Wirksamkeit solcher Erzeugnisse habe. Die EU-Parlamentarier fragen, welche Maßnahmen die Kommission zu ergreifen gedenke, um das Problem des elektronischen Handels mit Arzneimitteln anzugehen und so den Gesundheitsschutz der Bürger in Europa zu gewährleisten.

Der zuständige EU-Kommissar Liikanen beantwortete die Frage am 23. November 2000 politisch neutral und relativ verhalten: Die Kommission sei sich der Tatsache bewusst, dass die Gesundheit der EU-Bürger durch Internet-Vertreiber mit Sitz außerhalb Europas gefährdet werden könne, indem die Schutzvorschriften der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien umgangen würden. Liikanen verweist darauf, dass auf internationaler Ebene bereits beträchtliche Arbeiten, besonders unter Führung der WHO und mit Beteiligung der Europäischen Kommission und der FDA in Gang gesetzt worden seien um dieser Entwicklung vorzubeugen. Auch empfehle die Kommission den Mitgliedstaaten, die Aufstellung von Verhaltenskodizes zu fördern und gegebenenfalls Sensibilisierungskampagnen für Verbraucher durchzuführen.

Liikanen stellt abschließend fest, dass das europäische Recht keine Bestimmungen enthalte, die die Einrichtung elektronischer Apotheken verhinderten. Wenn die Mitgliedstaaten diese zuließen, müsse allerdings sichergestellt werden, dass die Patienten nur Zugang zu autorisierten Informationen bekämen, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel nur auf Rezept an Patienten abgegeben würden und dass ein Apotheker dafür verantwortlich sei, die Abgabe der Arzneimittel gemäß den nationalen Rechtsvorschriften zu überwachen.

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