Pharmazeutisches Recht

Berlin: Gebührenverzeichnis der Apothekenkammer

Berichtigung des Gebührenverzeichnisses

Vom 14. Mai 2001 (aus ABl. Berlin Nr. 25 vom 18. Mai 2001, Seite 1955) Telefon: (030) 315964-0

Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 der Gebührenordnung der Apothekerkammer Berlin – Gebührenverzeichnis – vom 14. März 2000 (ABl. S. 2787) wird wie folgt berichtigt:

In Nummer 1.6 (Säumniszuschläge) lautet die Gebühr für jede weitere Mahnung statt »10 DM« richtig »15 DM«.

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