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Ulla Schmidt hat Wort gehalten. Bald nach ihrem Amtsantritt hatte sich die Gesundheitsministerin für die Ablösung der umstrittenen Arzneibudgets ausgesprochen. Jetzt liegt der Entwurf vor, es blieb nicht bei wohlfeilen Worten. Ihre Initiative ist uneingeschränkt zu begrüßen. Es reichte nicht, dass sich viele Beteiligte darüber einig waren, Budgets seien rechtlich höchst zweifelhaft. Es stand im Gesetz. Jetzt werden Budgets abgeschafft. Für die Patienten ist das eine gute Nachricht. Es war ein Unding, dass es womöglich davon abhing, ob man zu Anfang oder zu Ende eines Quartals ein Arzneimittel benötigte, oder schlimmer noch zum Jahresende hin. Wir haben die Berichte von Unterversorgung bestimmter Chroniker mit Medikamenten noch im Ohr. Verschiebungen auf das nächste Quartal oder gleich auf das Folgejahr kamen vor.

Auch für die Apotheke ist das eine gute Nachricht. Die gefürchteten Jo-Jo-Effekte - nach Brandbriefen ihrer Kassenärztlichen Vereinigung zu drohenden Überschreitungen stiegen die Mediziner kollektiv auf die Bremse, um anschließend das Notwendige trotzdem wieder zu verordnen - dürften sich reduzieren.

Den blauen Himmel über dem Arzneisektor verheißt das trotzdem nicht. Vor diesem Hintergrund ist die scharfe Kritik der gesetzlichen Krankenkassen völlig unverständlich. Diese tun gerade so, als wären sämtliche Begrenzungen aufgehoben. Das ist nicht der Fall. Es kommen Ausgabenvereinbarungen und arztindividuelle Richtgrößen. Letztere sind auch ein Instrument zur Wirtschaftlichkeitsprüfung, aber ein flexibleres.

Der Schritt von Ulla Schmidt ist bemerkenswert! Erst hatten Seehofer, Lohmann und Thomae von der alten Regierung den Erkenntnisgewinn, dass es unsinnig ist, von oben den Deckel auf Ausgaben aufzuschrauben, um etwa bei einer Grippewelle im Herbst festzustellen, dass die Mittel rechnerisch ausgegeben waren. Sie machten den Weg frei für Richtgrößen, mit denen es allerdings nicht recht voran ging. Dann, nach dem Regierungswechsel, zurrte die damalige grüne Gesundheitsministerin in dem stolz Solidaritätsstärkungsgesetz genannten Gesetz für 1999 wieder Budgets fest, nach dem Motto: wir können von oben alles regeln.

Jetzt überträgt die Sozialdemokratin Schmidt die Angelegenheit Ärzten und Kassen, die sich einigen müssen. Warum also die Ärzte, die das forderten, nicht beim Wort nehmen und das mit den Kassen bewerkstelligen lassen?

Welchen Aufschrei haben die gesetzlichen Kassen veranstaltet, als es um die Neuregelung der Festbeträge ging. Eine reine Staatslösung käme da, warnten sie, sie wollten das stattdessen in der Hand der Selbstverwaltung wissen. Nun kommt es bei der Ablösung der Budgets exakt zu letzterem, und die Kassen lehnen es ab. Da ist die Frage erlaubt, welchen Kurs sie fahren?

Für die Apotheker ergibt sich die Chance, sich bei der dringend benötigten Verbesserung der Datenlieferung gut ins Licht zu setzen. Vielversprechend sind die Äußerungen der Bundesgesundheitsministerin zum E-Commerce mit Arzneimitteln. Auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sprach sie sich gegen substanzielle Veränderungen aus, die die Aufgabe der Pharmazeuten, die Bevölkerung überall im Land umfassend mit Medikamenten zu versorgen, gefährden. Sie finden den Bericht dazu in dieser Ausgabe.

Also alles im grünen Bereich? Nein, der Sprengsatz "Änderung des Apothekengesetzes" ist noch da. Ein Teil der SPD kann sich durchaus mit mehr Machtbefugnissen der Krankenhausapotheken zu Lasten der Offizin anfreunden. Das muss dringend entschärft, nein abgebogen werden. Hierzu gab es noch keine detaillierten Äußerungen von Ulla Schmidt. Der DAV-Vorsitzende sensibilisierte sie daher, dass dem aus Bayern stammenden Gesundheitsexperten der SPD-Bundestagsfraktion das zuletzt verschärfte Papier zugeschrieben wird. Wir halten Sie auf dem laufenden.

Was machen die Ärzte? Ihr Vertreter, immerhin Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, stellte Gemeinsamkeiten mit den Pharmazeuten heraus, um im selben Atemzug unverhohlen mit der Weitergabe unverbrauchter Präparate zu sympathisieren. Seinem Werben um gemeinsame Lösungen in dieser Sache dürfen die Apotheker keinesfalls nachgeben.

Es darf nur ein Ausrutscher bleiben, dass der Arzt Berendes zurückgegebene Packungen anderen Patienten gab. Das ist mit dem Arzneimittelgesetz nicht vereinbar. Mit Arzneisicherheit hat es nichts zu tun, wenn ein Mediziner das Präparat von Patient A dem nächsten weitergibt, nicht wissend, wie die Lagerung beim Kranken vonstatten ging. Die Ärzte sollten nicht sehenden Auges Löcher ins dichte Netz der sicheren Versorgung mit Medikamenten reißen, sondern diese Vorstellung ad acta legen.

Susanne Imhoff-Hasse

Fast eine Sensation

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