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Seuchenrechtsneuordnungsgesetz: Infektionsschutzgesetz in Kraft getreten

BERLIN (bmg/diz). Am 1. Januar 2001 ist das bereits im Juni 2000 verabschiedete Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Wie eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hierzu informiert, werde damit das gesamte, im Wesentlichen aus den 50er- und 60er-Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert und als Kernstück des Gesetzes ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen.

Der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten werde dadurch verbessert. Wie es weiter heißt, werden gegenüber den bisherigen gesetzlichen Regelungen in diesem Gesetz Prävention, Beratung und Eigenverantwortung bei der Infektionsverhütung betont und das öffentliche Gesundheitswesen gestärkt.

Regelungsbereiche, die bisher im Bundes-Seuchengesetz, Geschlechtskrankheitengesetz sowie in mehreren Verordnungen enthalten waren, sind jetzt in einem einheitlichen Regelungswerk zusammengefasst.

Wesentliche Neuerungen sind:

  • die Neustrukturierung des Meldewesens, mit der dem Auftreten neuer und dem Erkennen von Veränderungen in der Verbreitung bekannter Infektionskrankheiten bundesweit schneller Rechnung getragen werden kann,
  • Verbesserung der Informationen zwischen Bund und Ländern,
  • der Ausbau des Robert-Koch-Institutes als epidemiologisches und koordinierendes Zentrum,
  • Maßnahmen in der Krankenhaushygiene zur Reduzierung nosokomialer Infektionen,
  • Festlegung von Dokumentationen in der Impfprävention,
  • Anpassung der Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen, für Personal bei Tätigkeitsaufnahme im Lebensmittelverkehr und beim Umgang mit Lebensmitteln,
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern sowie Stärkung der Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes insgesamt als Teil der öffentlichen Verwaltung und Partner im Gesundheitswesen.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 1. Januar 2001 treten die bisherigen seuchenrechtlichen Vorschriften außer Kraft.

Unmittelbar nach der Verkündung des Seuchenrechtsneuordnungsgesetzes sind bereits die Regelungen wirksam geworden, die als Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen dienen, so etwa für die neue Trinkwasserverordnung zur Umsetzung der europäischen Trinkwasserrichtlinie, und die die im BSeuchG geregelten Verpflichtung zu Röntgenuntersuchungen für Lehr- und Betreuungspersonal aufheben. Die Ende 2000 abgelaufene sechsmonatige Übergangsfrist diente dem Zweck, allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, ihre Organisation auf die neuen Vorschriften und Verfahrensabläufe abzustimmen und vorzubereiten.

Kastentext: Das Infektionsschutzgesetz im Internet

Das Infektionsschutzgesetz kann außer im Bundesgesetzblatt auch im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Adresse www.bmgesundheit.de/rechts/k-bek/infekt/ifsg.htm oder des Robert-Koch-Institutes unter der Adresse www.rki.de eingesehen werden.

Am 1. Januar 2001 ist das bereits im Juni 2000 verabschiedete Seuchenrechtsneuordnungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Wie eine Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hierzu informiert, werde damit das gesamte, im Wesentlichen aus den 50er- und 60er-Jahren stammende Seuchenrecht umfassend novelliert und als Kernstück des Gesetzes ein modernes Infektionsschutzgesetz geschaffen.

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