DAZ aktuell

Internet-Apotheken: Keine neue Entscheidung des Landgerichts Berlin

ESCHBORN (abda/diz). In der vergangenen Woche verbreitete die niederländische Internetapotheke 0800DocMorris eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, das die Auffassung vertritt, dass die niederländische Internetapotheke weder gegen das deutsche Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbgesetz verstößt. Nach Informationen von Prof. Dr. Rainer Braun, Geschäftsführer des Deutschen Apothekerverbandes, Eschborn, ist diese Entscheidung des Landgerichts Berlin jedoch nicht neu.

Es handele sich hierbei vielmehr um die Veröffentlichung eines Urteils, das noch vor der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt gegen die Internet-Apotheke DocMorris ergangen sei, stellte Braun in einer Presseinformation der ABDA klar. Auf keinen Fall werde damit die Einstweilige Verfügung infrage gestellt, die es dem niederländischen Internetanbieter untersage, weiterhin Arzneimittel nach Deutschland zu versenden. Wenn DocMorris nun versuche, die Berliner Entscheidung als "Richtungswende" zu verkaufen, entspreche das dem Kommunikationsstil des Unternehmens, der lediglich einer gezielten Desinformation des Verbrauchers diene und den Versuch darstelle, den fortgesetzten Rechtsbruch zu kaschieren.

Braun erinnerte daran, dass der Bezug von Arzneimitteln über das Internet und im Wege des Versandes den Verbraucher gefährde. Allein zu dessen Schutz habe der Gesetzgeber das Verbot des Versandhandels von apothekenpflichtigen Arzneimitteln erlassen, das neben Deutschland auch in den allermeisten EU-Mitgliedstaaten gilt. Neben den Gefahren, die in mangelnder Arzneimittelsicherheit beim Transport selbst lägen, seien immer wieder auch Fälle bekannt geworden, in denen über das Netz bestellte Arzneimittel anderen Personen als dem Besteller ausgehändigt oder einfach vor der Wohnungstür abgelegt worden seien. Diese Tatsache werde auch durch noch so intensive Pressearbeit nicht verändert.

Insgesamt bezeichnete es Braun als starkes Stück, dass der vom Frankfurter Landgericht gegen DocMorris erlassenen einstweiligen Verfügung nach wie vor nicht Folge geleistet werde. Der Deutsche Apothekerverband habe dies zum Anlass genommen, beim Frankfurter Landgericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den Internetanbieter zu beantragen.

In der vergangenen Woche verbreitete die niederländische Internetapotheke 0800DocMorris eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, das die Auffassung vertritt, dass die niederländische Internetapotheke weder gegen das deutsche Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Nach Informationen von Prof. Dr. Rainer Braun, Geschäftsführer des Deutschen Apothekerverbandes, Eschborn, ist diese Entscheidung des Landgerichts Berlin jedoch nicht neu.

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