Pharmazeutisches Recht

Wettbewerbsregeln des BPI

Bekanntmachung Nr. 34/2001 über die Änderung der Anerkennung der anerkannten Wettbewerbsregeln des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Vom 18. März 2001 (aus BAnz. Nr. 60 vom 27. März 2001, Seite 5200) Das Bundeskartellamt hat auf Antrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI), Karlstraße 21, 60329 Frankfurt am Main, mit Bekanntmachung Nr. 22/2001 vom 13. Februar 2001 (BAnz. S. 3107) die Änderung von § 18 Abs. 2 Satz 4 und § 28 Abs. 4 der anerkannten Wettbewerbsregeln dieses Verbandes mit der Bezeichnung "Kodex der Mitglieder des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e.V." gemäß § 28 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Verfügung vom 12. März 2001 anerkannt.

Bonn, den 16. März 2001 B3 - 24420 - Y- 157/99 Bundeskartellamt 3. Beschlussabteilung Wangemann

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.