Ernährung aktuell

BSE: Das Aus fürs T-Bone-Steak

Schon am 7. Februar 2001 hatte der ständige Veterinärausschuss der EU-Kommission beschlossen, dass insbesondere die Wirbelsäule von Schlachtrindern dem so genannten Risikomaterial zuzuordnen ist. Deshalb muss sie entfernt werden.

Und deshalb wird es künftig auch kein T-Bone-Steak mehr im Restaurant oder beim Metzger geben, denn seit dem 1. April 2001 ist die Abgabe von Rindfleisch an den Endverbraucher nun endgültig verboten, wenn die Wirbelsäule oder Teile davon vorher nicht entfernt worden sind.

Hintergrund der Neuregelung ist, rein vorsorglich möglichst jeden Kontakt von Endverbrauchern mit Teilen des Schlachtkörpers zu verhindern, die BSE-Risiken mit sich bringen könnten. Das gilt nicht nur für Hirn und Rückenmark, sondern auch für die gesamte Wirbelsäule oder Teile davon sowie für die aus der Wirbelsäule seitlich austretenden Nervenstränge, die so genannten Spinalganglien, die ebenfalls entfernt werden müssen. Zugleich beschloss der ständige EU-Veterinärausschuss, dass auch Separatorenfleisch aus Knochen von Rindern, Schafen und Ziegen nicht mehr gewonnen werden darf. Die entsprechende Verordnung des Bundes wurde am 30. März 2001 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. April in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz

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