Die Seite 3

Hinter und vor den Kulissen der gesundheitspolitischen Bühne wurde in den letzten Tagen viel in Sachen Positivliste diskutiert, geschoben und bewegt. Was Kritiker von Anfang an deutlich machten, zeichnet sich immer klarer ab, je näher es an die konkrete Erstellung einer solchen Liste geht: es ist, um in der nachösterlichen Zeit zu bleiben, ein dickes Ei, das uns die Regierung mit dem letzten Gesundheitsreformgesetz ins Nest gelegt hat, das so leicht nicht auszubrüten ist. Bei der konkreten Umsetzung wird deutlich, dass eine solche Liste so leicht nicht zu erstellen ist, ganz abgesehen davon, dass sie dann, so sie denn einmal fertig ist, wohl nicht die Transparenz und Einsparungen im Gesundheitswesen bringen wird, die von ihren Befürwortern erhofft werden.

Schon die Erstellung der ersten Stufe der Positivliste, der so genannten Vorschlagsliste, wirft Probleme auf. Da man zu Recht davon ausgeht, dass bereits die Vorschlagsliste, also der erste Entwurf der Positivliste, seine Wirkungen auf den Markt entfaltet, muss bereits diese erste Auflistung der Positivlistenkandidaten ziemlich hieb- und stichfest sein. Und dafür ist der vorgegebene Zeitrahmen einfach zu eng. Immerhin sollte die Vorschlagsliste bis zum 30. Juni 2001 bereits vorliegen.

Dass dies vom zuständigen "Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung" nicht zu diesem Termin zu schaffen ist, wird mittlerweile auch vom Bundesgesundheitsministerium so gesehen, wie aus einem Schreiben des zuständigen Abteilungsleiters im Ministerium an die vier Pharmaverbände in Deutschland (Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller, Bundesverband der pharmazeutischen Industrie, Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller und Deutscher Generikaverband) hervorgeht. In diesem Brief heißt es, dass es "angesichts des engen Zeitrahmens nicht auszuschließen ist, dass der im Gesetz vorgesehene Zeitrahmen trotz des großen und anerkennenswerten Einsatzes der Mitglieder [des Instituts für die Arzneimittelverordnung; Anm. d. Red.] nicht ausreicht, um eine hinreichend fachlich gestützte Vorschlagsliste fertig zu stellen". Weiter ist aus dem Ministerium zu vernehmen: "In dem möglicherweise entstehenden Zielkonflikt, einerseits den gesetzlich vorgegebenen Termin zu halten, andererseits die Positivliste mit wissenschaftlicher Evidenz zu begründen, bin ich der Auffassung", so der Abteilungsleiter des Ministeriums, "dass letztem Gesichtspunkt der Vorzug zu geben ist, da die Positivliste, und auch schon die Veröffentlichung des Entwurfs einer Vorschlagsliste, von großer Tragweite für das Verordnungsgeschehen in der GKV ist und auch unter rechtlichen Gesichtspunkten die höchstmögliche Sorgfalt bei der Vorbereitung angezeigt ist."

Diese Aussage lässt immerhin erahnen, dass man im Ministerium sehr wohl weiß, welche Erdbeben man mit der Veröffentlichung allein einer Vorschlagsliste und dann erst recht mit der Positivliste im Arzneimittelmarkt auslösen wird. "Qualität vor Termintreue" - dieser Grundsatz muss also nach Ansicht der Positivlisten-Kommission gelten. Wie aus Insiderkreisen zu erfahren war, wurde noch keine abschließende Meinungsbildung getroffen, ob ein neuer Termin durch Gesetzesänderung festgesetzt wird, falls der jetzt vorgegebene Termin definitiv nicht eingehalten werden kann.

Und was auch in einschlägigen Kreisen zu vernehmen war: Es sei klar, dass, wenn die Positivliste politisch überhaupt weiterverfolgt werden sollte, also einschließlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Bundesrat, das gesamte Verfahren bis Ende 2001 abgeschlossen sein müsste - sonst habe sich das "Unternehmen" Positivliste wegen der dann anstehenden Bundestagswahlen erledigt. Das lässt den Silberstreif am Horizont erkennen, dass die gesamte Positivlisten-Aktion bis in die nächste Legislaturperiode verschoben werden könnte. Und wie dann mit dieser Frage umgegangen wird, ist noch ungewiss.

Das eröffnet wiederum die Chance, dass sich das Unternehmen Positivliste selbst ad absurdum führt oder zumindest nicht weiter verfolgt wird. Immerhin könnte dann auch das Nachzulassungsverfahren, das verstärkt vorangetrieben wird und endlich abgeschlossen werden soll, eine Marktbereinigung bringen, die letztendlich eine Positivliste auch für die Hardliner nicht mehr sinnvoll erscheinen lässt.

Von der Gesundheitspolitik zum Praxis-Alltag: Fortbildung gehört dazu. Sie finden in dieser Ausgabe unsere Berichte von zwei großen regionalen Fortbildungsveranstaltungen im Norden und Süden. Außerdem möchten wir Sie auf die bequeme Fortbildungsmöglichkeit mit Videopharm aufmerksam machen. Nicht jeder kann sich einen Fortbildungsaufenthalt bei den großen einwöchigen Auslandskongressen der Bundesapothekerkammer leisten. Neben den Wochenendveranstaltungen der Interpharm und der regionalen Apothekerkammern gibt es Videopharm, das Videomagazin für die Fortbildung zu Hause allein oder mit den Mitarbeitern der Apotheke. Die Themen sind aktuell, lebendig aufbereitet und sie werden verständlich übermittelt. Bestellen Sie sich eine Probekassette!

Peter Ditzel

Aktion Positivliste

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.