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Arzneimittelimporteure: Apotheker verhindern Einsparungen

BERLIN (sw). Der Vorsitzende des Verbands der Arzneimittelimporteure Deutschlands e. V. (VAD), Edwin Kohl, der mit seinen acht Mitgliedsunternehmen ca. 80 % des Importmarktes abdeckt, beklagte auf einer Pressekonferenz in Berlin am 5. April die mangelnde Bereitschaft des Deutschen Apothekerverbandes, Kosteneinsparungen zuzulassen, die mit einer Steigerung der Importe verbunden sind.

Zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es große Differenzen bei den Arzneimittelpreisen. Dies hat zum Aufbau einer europaweiten Import- und Exporttätigkeit geführt. Dabei gibt es sowohl Re-Importe (das aus dem Einkaufsland importierte Arzneimittel wurde ursprünglich im Empfängerland produziert) und Parallel-Importe (Präparate, die von multinationalen Konzernen außerhalb des Empfängerlandes hergestellt werden).

Interessant sind vor allem die Importe im Bereich der hochpreisigen Arzneimittel. Es handele sich dabei, wie auf der Pressekonferenz betont wurde, ausschließlich um Originalpräparate, nicht um Generika. Der Handel sei streng auf die Europäische Union begrenzt, die Arzneimittelsicherheit sei somit gewährleistet. Die Importe würden entsprechend den deutschen Erfordernissen gekennzeichnet. Der Vorteil bestehe darin, dass sie in der Regel ca. 10% billiger seien als die deutschen Originale.

Allerdings kann nicht jedes in Deutschland zugelassene Arzneimittel auch aus dem EU-Ausland importiert werden. Der VAD geht von einem Marktpotenzial von ca. 14 Mrd. DM (Apothekenabgabepreise) aus, das durch preisgünstige Importe ersetzt werden könnte. Dies entspräche einem Drittel der Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel. Im Jahr 2000 lagen die Importe bei knapp 12 % des ersetzungsfähigen Marktes, in den ersten Monaten dieses Jahres bei ca. 14%, wobei es beträchtliche Schwankungen gibt (im Süden des Landes ist der Anteil sehr gering, in Berlin liegt er bei 31,2%). VAD und Krankenkassen halten eine Importquote von 25% am ersetzungsfähigen Markt für wünschenswert und realistisch. Damit könnte für die Krankenkassen ein Einsparungspotenzial von 325 Mio. DM realisiert werden.

§ 129 SGB V schreibt den Apotheken vor, preisgünstige Importe abzugeben, wenn dies möglich ist, und regelt die Grundlagen des Arzneimittellieferungsvertrages zwischen dem Deutschen Apothekerverband und den Krankenkassen. Die Spitzenverbände der Apotheker akzeptierten jedoch keinerlei Importquote und blockierten die Erneuerung des zum Jahresende 2000 gekündigten Vertrages, so der VAD. Die Apotheker an der Basis handelten jedoch trotzdem schon häufig nach dem Gesetz.

Zur Förderung der Abgabe preisgünstiger Importarzneimittel fordert der VAD die Beseitigung der Wettbewerbsschranken gegen Arzneimittelimporte in der EU, die Förderung von Transparenz und Verbraucheraufklärung im Gesundheitswesen sowie die Einführung des elektronischen Rezepts, das zur Verwaltungsvereinfachung in Arztpraxen, Apotheken und bei den Krankenkassen führen würde.

Der Vorsitzende des Verbands der Arzneimittelimporteure Deutschlands e. V. (VAD), Edwin Kohl, der mit seinen acht Mitgliedsunternehmen ca. 80 % des Importmarktes abdeckt, beklagte auf einer Pressekonferenz in Berlin am 5. April die mangelnde Bereitschaft des Deutschen Apothekerverbandes, Kosteneinsparungen zuzulassen, die mit einer Steigerung der Importe verbunden sind.

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