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Reform bei Arzthonoraren: Schmidt verteidigt Mindestbeitrag

BONN (im). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den von ihr anvisierten Mindestbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verteidigt. Bei dem geplanten neuen Finanzausgleich der Kassen untereinander werden etliche Vorstellungen der Ersatzkassen und AOK erfüllt. Vom Ausgleich der unterschiedlichen "Härtefälle" (Wegfall der Arzneizuzahlung), wie ihn der AOK-Bundesverband in diesem Zusammenhang forderte, war allerdings bislang nicht die Rede.

In Zeitungsberichten hat Ulla Schmidt die geplanten Änderungen für den Kassenwechsel als notwendig bezeichnet, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen teuren und beitragsgünstigen Krankenkassen zu vermeiden (ausführlich siehe AZ Nr. 14 vom 2.4.). Bedenken gegenüber dem Mindestbeitrag hielt sie entgegen, dieser sei von Januar 2002 bis Ende 2004 befristet. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen würden im Übrigen nicht zur Subventionierung teurer Kassen eingesetzt, sondern sollten in Programme der Betriebskrankenkassen fließen. Damit wollte Schmidt Bedenken des BKK-Bundesverbands ausräumen. Vor allem beitragsgünstige BKK trifft die Anhebung auf den Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent. Der BKK-Bundesverband hatte, wie bereits berichtet, den Kompromiss abgelehnt, nachdem wichtige Vereinbarungen nicht im schriftlichen Eckpunktepapier aufgetaucht seien.

Schmidts neues Konzept des Finanzausgleichs der Kassen untereinander sieht einen befristeten Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent von 2002 bis 2004, den Wechsel einer Kasse auch für Pflichtversicherte mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende sowie einen Risikopool für Kranke mit teuren Behandlungen (ab einem Schwellenwert von 40 000 Mark) vor.

AOK: Verweis auf Härtefälle

Neben den Ersatzkassen haben auch die Ortskrankenkassen den Kompromiss begrüßt. Seit Jahren verlieren vor allem einige große Ersatzkassen und AOK Mitglieder vorwiegend an BKK. Die beiden Marktführer in der GKV argumentieren, fast ausschließlich Gesunde nutzten das Wahlrecht, kranke Menschen dagegen blieben ihrer Kasse treu. Durch den Kassenfinanzausgleich in der jetzigen Form erhielten Kassen mit vielen gesunden Mitgliedern - etwa einige BKK - mehr aus dem Topf gutgeschrieben als andere. Die Ersatzkassenverbände VdAK hatten zum Beispiel einen Mindestbeitragssatz von 12,9 Prozent gefordert, um diese Verwerfungen zu stoppen. Der AOK-Bundesverband hatte einen Risikopool mit niedrigem Schwellenwert von rund 20 000 Mark ab 2002 und mittel- und langfristig einen Chronikerpool mit Disease-Management-Programmen sowie die Berücksichtigung der Erkrankungshäufigkeit (Morbidität) im Kassenfinanzausgleich gefordert.

Der AOK-Bundesverband hatte darüber hinaus einen Ausgleich der unterschiedlichen Härtefallbelastungen angeregt. Der Wegfall von Zuzahlungen etwa zu Arzneimitteln treffe die AOK stärker als andere, da sie die größte Last verglichen mit den übrigen Kassen trage. Bei einem Marktanteil der AOK von 38 Prozent aller Versicherten in den alten Bundesländern sei jeder zweite, den die Härtefallregelung erfasse, ein AOK-Mitglied, in den neuen Bundesländern seien es sogar knapp 57 Prozent (AOK-Marktanteil 44 Prozent). Im Gegensatz dazu versicherten die Betriebskrankenkassen bei 13,9 Prozent Marktanteil lediglich neun Prozent der so genannten Härtefälle im Westen und fünf Prozent im Osten (bei einem Marktanteil hier von fast acht Prozent). Während die Politik etliche der AOK-Vorstellungen wie den Risikopool realisieren will, war von einem Ausgleich der Härtefälle bisher nicht die Rede.

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