Pharmazeutisches Recht

Nordrhein-Westfalen: Anlagen zur Geschäftsordnung der Zertifizierungskommission

Bitte beachten Sie zur Geschäftsordnung der Zertifizierungskommission der Apothekerkammer Nordrhein vom 19. Februar 2001 (s. DAZ 11/2000, Seite 1357) folgenden Hinweis:

"Wegen des Umfangs der Anlagen 1 und 2 (§§3 und 4) der Geschäftsordnung wurden diese nicht abgedruckt. Die Anlagen können bei der Apothekerkammer Nordrhein angefordert werden."

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