Arzneimittel und Therapie

Metastasierendes Nierenzellkarzinom: EU-Zulassung für subkutanze Applikation v

Mit Datum vom 7. Februar 2001 hat die Chiron GmbH die Mitteilung des BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erhalten, dass das Institut keine Einwände gegen eine Zulassung von Aldesleukin (Proleukin) zur subkutanen Applikation beim metastasierenden Nierenzellkarzinom hat.

Aldesleukin (Proleukin, rekombinant hergestelltes Interleukin-2) zur subkutanen Applikation wird im Rahmen des "Gegenseitigen Anerkennungsverfahrens der EU-Behörde" zugelassen werden und wird somit in den Ländern der EU verfügbar sein. Die subkutane Gabe hat gegenüber der bereits zugelassenen intravenösen Applikation den Vorteil einer stark verringerten Toxizität bei gleicher Wirkung. Die subkutane Gabe wird seit Jahren erfolgreich beim metastasierenden Nierenzellkarzinom angewandt.

Aldesleukin, ein T-Zell-Wachstumsfaktor, wird bereits heute bei einem Großteil der an Nierenkrebs Erkrankten eingesetzt, meist in Kombination mit Interferon-alfa oder mit Substanzen der Chemotherapie wie Vinblastin und 5-Fluorouracil. Die subkutane Anwendung kann den Kreis der behandelbaren Patienten beträchtlich erweitern.

In verschiedenen anderen Indikationen wird die Wirksamkeit von Aldesleukin z.Zt. geprüft, so beim malignen Melanom (in den USA für diese Indikation zugelassen), im HIV-Bereich und in der Hämatologie (akute myeloische Leukämie, Plasmozytom, nach Stammzellentransplantation). Dieser physiologische Wachstumsfaktor kann ebenfalls bei in die Lunge eingewanderten Metastasen inhaliert werden, dies ist erfolgreich bei Indikationen wie Nierenzellkarzinom und Melanom gezeigt worden. Eine Zulassung für die inhalative Anwendung wird vorbereitet.

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