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Industrie: Affront der Krankenkassen – Kassen setzen neue Festbeträge fes

BONN (im). Die gesetzlichen Krankenkassen haben Fakten geschaffen und am 12. März die nächste Runde bei den Festbeträgen festgesetzt, die rund eine Milliarde Mark an Einsparungen bei den Medikamenten bringen soll. Das sei mehr als ein Affront, kritisierte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) am 13. März in Berlin.

Die neuen Festbeträge mit ihren teils drastischen Absenkungen sollen am 15. Mai in Kraft treten, sagte die Pressesprecherin des Bundesverbands der Betriebskrankenkassen (BKK) auf Anfrage der DAZ.

Am 7. Februar dieses Jahres hatten die Spitzenverbände der Kassen die Festbetragsrunde, die zunächst zum ersten April gedacht war, ausgesetzt und Maßnahmen von der Bundesgesundheitsministerin gefordert, wie stattdessen eine Milliarde bei den Arzneimitteln gespart werden und das ganze Procedere bei der Festbetragsfestsetzung rechtssicher gemacht werden könne. Da nach den reinen Absichtserklärungen der Politik verbindliche Maßnahmen unterblieben, sei die Festsetzung jetzt erfolgt, hieß es.

Einseitiger Schritt

Dies sei ein einseitiger und übereilter Schritt der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), kommentierte Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA, der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gefährde".

Auf diese Weise sänken die Preise einiger Präparate auf das niedrigste Niveau in Europa. "Einzelne Unternehmen werden sich gezwungen sehen, dann ihre Produkte vom Markt nehmen zu müssen," sagte Yzer. Seit mittlerweile über zehn Jahren seien die Festbeträge rückläufig, der Kellertreppeneffekt gehe jetzt an die Substanz. Das Angebot von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einer befristeten Übergangsregelung hätten die GKV-Spitzenverbände einseitig ausgeschlagen.

VFA-Hauptgeschäftsführerin Yzer kündigte an, dass die Lösung bei den umstrittenen Festbetrags-Festsetzungen voraussichtlich vor Gerichten fallen werde. Bereits 1995 sei das Bundessozialgericht zu der Auffassung gelangt, dass die bisherige Rechtslage, nach der die Spitzenverbände der Krankenkassen die Höhe der Festbeträge bestimmen, verfassungswidrig sei. Auch das Bundeskartellamt hatte Bedenken an der Vereinbarkeit mit dem europäischen Kartellrecht geäußert und das Anpassungsverfahren beanstandet (die DAZ berichtete).

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