Pharmazeutisches Recht

Nationale Zulassung bzw. Registrierung

Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassung von Arzneimitteln gemäß §31 des Arzneimittelgesetzes (AMG) und über die Verlängerung der Registrierung von homöopathischen Arzneimitteln gemäß §39 Abs. 2b AMG bzw. gemäß §5 der Verordnung über homöopathische Arzneimittel in Verbindung mit §132 Abs. 4 Satz 1 AMG

Vom 3. Januar 2001 (aus BAnz. Nr. 33 vom 16. Februar 2001, Seite 2464)

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