BVA Info

Was machen die Ehrenamtlichen beim BVA?

Ehrenamtlich tätige Landesvorstände des BVA gibt es in jedem Bundesland bzw. in jeder Landesgruppe: Laut Satzung sind es jeweils zwischen drei und fünf Personen.

Der von den Mitgliedern einer BVA-Landesgruppe gewählte Landesvorstand verteilt die Aufgaben innerhalb des Vorstandes. Als feste Posten gibt es den Vorsitz, den oder die Fortbildungsbeauftragte/n und eine/n Schatzmeister/in. Alle 17 Landesvorsitzenden bilden zusammen den Beirat des BVA.

Aufgaben der Landesvorstände

Jeder Landesvorstand hat das "Ohr an der Basis" und erkundet die Ansichten und Wünsche der Mitglieder. Um Fortbildungsveranstaltungen und andere Veranstaltungen effektiv gestalten zu können, wählt jede Landesgruppe eine/n Fortbildungsbeauftragte/n, der/die in Zusammenarbeit mit dem Referat Fortbildung/Messen die Fortbildungsveranstaltungen des BVA organisiert. Aufgaben eines Landesvorstandes sind:

  • Organisation von Stammtischen (eventuell in Zusammenarbeit mit dem Referat Ehrenamt),
  • Organisation von Fortbildungen, Exkursionen, Firmenbesichtigungen etc (eventuell in Zusammenarbeit mit dem Referat Fortbildung/Messen),
  • Kontaktaufnahme zu Kammern und anderen Einrichtungen,
  • Organisatorisches, z.B. Führen der Mitgliederstammkartei, Verwaltung des Jahresetats, Abrechnung usw.

Und was macht der Beirat?

Der Beirat setzt sich aus allen Vorsitzenden der 17 Landesgruppen zusammen. Die Beiratsmitglieder vertreten die Meinung der Mitglieder und Landesvorstände und gestalten die Politik des BVA mit.

Zweimal im Jahr finden reguläre Beiratssitzungen statt (Frühjahr und Herbst), die neben einer gemeinsamen Sitzung mit dem Bundesvorstand auch die gesellige Seite der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht zu kurz kommen lassen.

Bei der Frühjahrssitzung sind neben den Beiratsmitgliedern auch die gesamten Landesvorstände anwesend - da sind schnell über 50 Personen zusammen, die eindrucksvoll demonstrieren, dass ehrenamtliches Engagement auch beim BVA groß geschrieben wird.

Satzungsgemäß hat der Beirat folgende Hauptaufgaben:

  • Beschluss über den Haushaltsvoranschlag,
  • Beschluss über die Jahresrechnung,
  • Beschluss über die Beitragsordnung,
  • Wahl des Bundesvorstandes,
  • Wahl der großen Tarifkommission.

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