Kommentar

Bundesgesundheitsministerin: Neuregelung bei Budgets in Sicht

Berlin (im). Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat Änderungen bei den umstrittenen Arznei- und Heilmittelbudgets angekündigt. Sie plane, den Kollektivregress der Ärzte bei Überschreitung der Budgets abzuschaffen und lasse derzeit in ihrem Haus Alternativen konzipieren. Am 31. Januar stellte Schmidt zudem eine schnelle Lösung bei der Festbetragsproblematik möglichst bis zum 7. Februar in Aussicht.

Schmidt zeigte sich aufgeschlossen für Lösungsvorschläge der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hin zu arztindividuellen Richtgrößen mit individueller Haftung der Vielverordner. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollten hier in die wirtschaftliche Verantwortung genommen werden, so die Bundesgesundheitsministerin am 31. Januar vor Journalisten in Berlin. Grundsätzlich bleibe es jedoch bei dem Ziel stabiler Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, es gehe nicht darum, nur mehr Geld ins System zu pumpen. Offen blieb in Berlin zunächst, ob Schmidt Richtgrößen (ein Instrument der Wirtschaftlichkeitsprüfung des ärztlichen Verordnungsverhaltens) budgetablösend einführen will. Das ist die Forderung der Ärzte, während die Krankenkassen gern Richtgrößen lediglich als zusätzliche Maßnahme hätten. Als Grund für die geplante Änderung führte die Sozialdemokratin die fehlende Akzeptanz der Budgets an. Vor allem der Regress, bei dem alle Mediziner einer KV mit ihrem Honorar haften müssten, auch wenn sie keine Arzneimittel verschrieben, sei eine psychologische Barriere gewesen. Die SPD sei nie für strikte Budgetierung auf Dauer gewesen, lediglich übergangsweise für Strukturveränderungen.

Wie Schmidt weiter sagte, wird im Bundesgesundheitsministerium derzeit an einer "rechtlich sauberen Lösung" für die Festsetzung von Festbeträgen gearbeitet. Zuletzt hatte das Kartellamt das Verfahren beanstandet (die DAZ berichtete). Die Ministerin hielt jedoch zugleich am Grundsatz der Kostenbegrenzung dadurch fest. Sie sei in Gesprächen mit der pharmazeutischen Industrie sowie den Krankenkassen. Theoretisch gäbe es drei Möglichkeiten: ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Verwaltungsakt. Ein Gesetz erscheine wegen der Dauer bis zum Inkrafttreten nicht erste Wahl. Benötigt werde eine schnelle Lösung möglichst vor dem 7. Februar. Dann entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen über die nächste, drastische Runde, bei der sie auf Einsparungen in Höhe von 1,2 Milliarden Mark hoffen.

Bald runder Tisch

Die Bundesgesundheitsministerin kündigte darüber hinaus Gespräche am runden Tisch mit Ärzten, pharmazeutischer Industrie, Krankenkassen sowie allen anderen Beteiligten im Gesundheitswesen an, konkret nannte sie noch die Opposition und die Bundesländer. Insgesamt sei es ihr Ziel, das Vertrauen der Bevölkerung in die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens wiederherzustellen. Die Berechenbarkeit der Finanzierung müsse durch strukturelle Veränderungen gesichert werden.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.