Kommentar

Arznei via Internet: Illegale Kassen-Erstattung

Bonn (im). Gesetzliche Krankenkassen haben die Kosten für via Internet bezogene Arzneimittel unzulässigerweise erstattet. Das Bundesversicherungsamt in Bonn, das die bundesweit agierenden Kassen beaufsichtigt, kündigte an, es werde eine solche Praxis, für die die Rechtsgrundlage fehlt, nicht dulden.

Während es bis vor kurzem hieß, Belege für die nicht korrekte Erstattung durch bundesweite Krankenkassen fehlten, liegen diese unterdessen vor. Dies sagte der Vizepräsident des BVA Eckhart Eitner am 22. November vor Journalisten in Bonn. Einige Kassen hätten selbst "Ausreißer" zugegeben. Die Aufsichtsbehörde werde auf die Beachtung der Grenzen, die der Gesetzgeber vorgebe, dringen. Nach Worten des Präsidenten Dr. Rainer Daubenbüchel wollte das BVA den offenkundigen Verstößen nicht tatenlos zusehen, da deren Nichtbeachtung einen massiven Wettbewerbsnachteil für diejenigen Kassen bedeutet hätte, welche sich an geltendes Recht hielten und solche Rezepte nicht erstatteten. Im Sommer waren Schreiben der Siemens-Betriebskrankenkasse bekannt geworden, die ihren Versicherten den Bezug von Arzneimitteln über die Internetapotheke DocMorris nahe legte, woraufhin das BVA die Kassen aufforderte, die Kosten für so erhaltene Medikamente keinesfalls zu erstatten (AZ Nr. 40 vom 1. Oktober). Wie Daubenbüchel weiter sagte, habe es auch Eingaben und Petitionen beim Petitionsausschuss des Bundestags von Apothekern gegeben, die ihre Sorge vor diesem illegalen Tun äußerten.

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