Kommentar

Neuregelung des Schadensersatzrechts: Verbraucherschützer fordern Nachbesserung

Berlin (ks). Die von der Regierung geplante Verschärfung der Arzneimittelhaftung geht Verbraucherschützern nicht weit genug. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt die Änderungen zwar im Grundsatz, zum Schutz der Patienten seien jedoch noch Verbesserungen nötig.

Derzeit wird der Regierungsentwurf zur Neuregelung des Schadensersatzrechts (vgl. DAZ Nr. 40/2001, S. 4673) im Bundesrat beraten. Das neue Gesetz soll Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Einführung eines Schmerzensgeldanspruchs für Arzneimittel-Geschädigte vor. Zudem soll Patienten ein Auskunftsanspruch gegenüber pharmazeutischen Unternehmen sowie der Zulassungsbehörde - dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) - eingeräumt werden. Auf diese Weise können sich Patienten etwa über Nebenwirkungen informieren. Dieser Auskunftsanspruch ist nach Auffassung des VZVB unzureichend geregelt, da er nicht bestehen soll, soweit Geheimhaltungsinteressen bestehen. "Es darf nicht sein, dass Verbraucherschutz durch angebliche betriebliche Geheimnisse ausgehebelt wird" sagte VZBV-Vorstand Edda Müller. Zudem müsse der Auskunftsanspruch auch für Verbraucherverbände gelten.

Haftungsfonds gefordert

Weiterhin fordert der VZBV die Einführung eines Haftungsfonds der Pharmaindustrie. Oftmals zeigten sich Nebenwirkungen eines Arzneimittels erst Jahre später. So besteht die Gefahr, dass der Hersteller des Präparates dann nicht mehr existiert. Auch ließe sich in manchen Fällen nicht genau feststellen, welches Medikament von mehreren die Schädigungen beim Patienten hervorgerufen hat. Müller erinnerte an die HIV-kontaminierten Blutprodukte aus den 80er Jahren, die bis 1993 über 40 Prozent der Bluterkranken in Deutschland mit dem Virus infiziert haben. In vielen Fällen konnte der Hersteller nicht mehr ausfindig gemacht werden. Ein Fonds, in den alle Arzneimittelhersteller einzahlen, könnte in derartigen Fällen den geschädigten Patienten zu einem finanziellen Ausgleich verhelfen.

Anhebung der Haftungsobergrenze

Ebenfalls unzureichend sei die Anhebung des Haftungsbetrags von bislang 100 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro. Wenn mehrere Tausend Patienten von den Nebenwirkungen eines Medikaments betroffen seien, reiche dieser Betrag nicht aus, betonte Müller. Der VZBV fordert daher die Haftungsobergrenze auf 240 Millionen Euro anzuheben.

Im Bundesjustizministerium zeigt man wenig Verständnis für die Kritik. Es heißt, die geplanten Änderungen seien bereits ein erheblicher Fortschritt gegenüber der gegenwärtigen Rechtslage.

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