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Arzneimittel-Sparpaket vertagt: Streit um Grundlastmodell

Vergangene Woche Dienstag sollte der Gesetzentwurf zur Ausgabenbegrenzung im Arzneimittelbereich in den Fraktionen von SPD und Grünen beraten werden. Hierzu kam es allerdings nicht. Andere Themen waren eiliger. Die Beratungen wurden daher auf diese Woche vertagt.

Die SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit beschäftigte sich jedoch weiterhin mit einen Ausgleich für den gekippten Mindestbeitrag: dem so genannten "Mindest-Ausgleichsbedarfssatz" oder "Grundlastmodell". Hiernach soll ein Teil der Differenz zwischen dem Betrag, den eine Kasse aus dem Risikostrukturausgleich (RSA) pro Kopf erhält und den tatsächlichen - geringeren - Ausgaben für einen Versicherten in den RSA-Topf zurückfließen. Da die Pro-Kopf-Zahlungen aus dem RSA fixe Beträge sind, die allein nach Alter, Geschlecht und Krankengeldanspruch berechnet werden, jedoch nicht den tatsächlichen Krankheitszustand berücksichtigen, fühlen sich vor allem die Ersatzkassen benachteiligt: sie sind einerseits Zahlerkassen im Finanzausgleich, zugleich haben sie aber auch viele chronisch kranke Versicherte. Sie sehen im gegenwärtigen System die Betriebskrankenkassen (BKK) als ungerechtfertigt begünstigt, da sie mehr Geld erhielten, als sie benötigen.

Unstimmigkeiten zwischen Schmidt und SPD-Fraktion

In der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit hat man nun den Forderungen der Ersatzkassen nachgegeben. Der Mindest-Ausgleichsbedarfsatz soll übergangsweise gelten, bis die geplante Reform des RSA in Kraft tritt. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt haben sich deutlich gegen den Vorstoß aus ihren Fraktionen ausgesprochen. Man befürchtet eine erneute Diskussion um den Mindestbeitrag durch die Hintertür. Zudem biete das Modell Anreize zum unwirtschaftlichen Handeln der jetzt noch billigen Kassen.

BKK: "üble Abzockerei"

Heftige Kritik übte auch Wolfgang Schmeinck, Vorstandsvorsitzender des BKK-Bundesverbandes. Er ist der Ansicht, das neue Modell werde die Beitragszahler noch stärker belasten als der zunächst geplante Mindestbeitragssatz von 12,5 Prozent. "Das wäre üble Abzockerei" ließ Schmeinck verlauten. Zustimmung erntet der Vorschlag erwartungsgemäß bei den Ersatzkassen. "Dieses Modell fördert gleichermaßen Solidarität und einen fairen Wettbewerb und ist deshalb uneingeschränkt zu begrüßen", sagte der Vorstandsvorsitzende der Angestellten- und Ersatzkassen Herbert Rebscher.

Trotz aller Kritik: Ein Änderungsantrag zum Gesetz der Neuordnung des Risikostrukturausgleichs haben die Gesundheitspolitiker Martin Pfaff (SPD) und Monika Knoche (Grüne) bereits formuliert. Dieser soll schnellstmöglich im Parlament gestellt werden.

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