Kommentar

Importquote: Importeure begrüßen Schiedsspruch

Merzig (vad/diz). Die gesetzlich vorgesehene Schiedsstelle hat mit einem Schiedsspruch die Verpflichtung der Apotheken zur Abgabe importierter Arzneimittel neu geregelt. Wie wir berichteten (DAZ Nr. 33, S. 17) gilt ab April 2002 eine Quotenregelung, nach der die einzelne Apotheke pro Krankenkasse eine Importquote von 5,5% bezogen auf den Umsatz mit Fertigarzneimitteln, erreichen muss. Ab dem Jahr 2003 gilt eine Quote von 7%. Der Verband der Arzneimittelimporteure begrüßte den Schiedsspruch. Nach den Worten des Präsidents des Verbands, Edwin Kohl, bedeutet die festgelegte Quote insbesondere für die Apotheken in den südlichen Bundesländern noch erheblichen Aufholbedarf. Den Apotheken bleibe jedoch bis April 2002 noch genügend Zeit, sich für ein Sortiment und einen Importeur zu entscheiden. Für die nördlichen Bundesländer dagegen sei die festgelegte Quote keine Herausforderung mehr, sondern werde in weiten Teilen bereits heute erreicht. Die im VAD organisierten Firmen, die über 80% des deutschen Importumsatzes repräsentierten, hätten sich, so Kohl, schon vor Monaten auf die erwartete Umsatzausweitung eingestellt.

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