Kommentar

Neue Festbeträge: Schnelle Info an Apotheke nötig

Bonn (im). Die Apotheken müssen jeweils rechtzeitig über neue Festbeträge informiert werden. Daher sollte die entsprechende Frist zwischen der Bekanntgabe der geplanten Rechtsverordnung samt Präparateübersicht und dem Inkrafttreten der Verordnung im Gesetz verankert werden. Das forderte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, ABDA, am 20. Juni bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags in Berlin.

Auf der Tagesordnung stand der Entwurf des Festbetrags-Anpassungsgesetzes, das wie berichtet während einer Übergangszeit zeitlich befristet bis Ende 2003 die Anpassung von Festbeträgen dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) überantwortet. Die ABDA schlug die Vorgabe vor, dass die künftige Rechtsverordnung frühestens sechs Wochen nach ihrer Bekanntmachung und frühestens vier Wochen nach Veröffentlichung der Präparateübersicht im Internet - der Zuordnung der einzelnen Arzneimittel zu den jeweiligen Festbeträgen also - in Kraft tritt. Darüber hinaus bemängelte die Dachorganisation den Hinweis im Entwurf, dass das jährliche Einsparvolumen von 650 Millionen Mark "von den pharmazeutischen Herstellern und den Handelskreisen" zu tragen sei. Hier sollten statt der Handelskreise konkret die betroffenen Apotheken und der pharmazeutische Großhandel genannt werden.

"Festbeträge obsolet"

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hielt die Erstattungshöchstgrenzen insgesamt für "obsolet". Es herrsche reger Preiswettbewerb. Auf dem Arzneimittelmarkt der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liege das Preisniveau heute unter dem von 1992. Allein 1999 und 2000 seien die Preise der Medikamente auch ohne Festbetragsanpassungen um fast einen Prozentpunkt gesunken. Zudem hätten die Generika in ihrem Marktsegment einen Verordnungsanteil von über 70 Prozent erreicht - ein weltweit außerordentlich hoher Wert, hob der VFA hervor. Nach Ansicht des Verbands ist die Festbetragsregelung juristisch fragwürdig. Das Bundessozialgericht habe sie dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt, das Bundeskartellamt halte sie für unvereinbar mit dem Europarecht. Schließlich hätten die Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft Bedenken gegen so weitgehende Eingriffsrechte der Kassen zu Lasten Dritter. Kürzlich habe das Oberlandesgericht Düsseldorf das Ganze dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Wie der VFA befürchtet auch der Bundesfachverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH), die Gefahr, dass es während der Übergangsphase nicht zu einer vorurteilsfreien Prüfung des Festbetragssystems kommt, sondern der Rechtszustand ab 2004 schon jetzt präjudiziert wird. Diese Sorge gründet sich auf den Passus, dass der bisher geltende Paragraph (§ 35 Sozialgesetzbuch V) im Gesetz bleibt, obwohl er bis zum 31. Dezember 2003 nicht geltendes Recht darstellt. Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) forderte ein formelles Anhörungsverfahren, um mehr Transparenz zu schaffen.

Druck der Kassen

Ganz anders ist die Position der gesetzlichen Krankenkassen. Sie befürchten, dass die jährlichen Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Mark nicht erzielt werden. Die Ermächtigung an das Ministerium biete keine Gewähr, dass es auch zu Verordnungen komme. Aus diesem Grund möchten die Kassen den Auftrag an das BMG durch eine Frist verbindlich absichern. Das Haus von Ministerin Ulla Schmidt müsste bis Dezember 2001 die benötigte Verordnung erlassen, sollte ihrer Ansicht nach ins Gesetz geschrieben werden. Zudem hatten die Kassen Bedenken gegen die Ermächtigung des BMG, in Ausnahmefällen bei neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Festbetragsgruppen neu zu bestimmen.

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