Kommentar

Kabinettsbeschluss: Festbeträge im Bundestag

Bonn (im). Am 16. Mai hat das Kabinett das Festbetrags-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem das Bundesgesundheitsministerium befristet bis 2003 Erstattungshöchstgrenzen absenken kann. Durch die einmalige Senkung sollen jährlich 650 Millionen Mark gespart werden. Bei der ersten Lesung des Gesetzes am 17. Mai im Bundestag in Berlin hob Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hervor, es sei nicht selbstverständlich, dass der Entwurf auf einem Kompromiss zwischen Krankenkassen und pharmazeutischer Industrie beruhe. Ursprünglich wollten die Krankenkassen mehr als eine Milliarde Mark durch massive Festbetragsabsenkung einsparen.

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