Kommentar

Neues Gesetz: Arzneimittelbudgets gekippt

Die umstrittenen Arznei- und Heilmittelbudgets in der gesetzlichen Krankenversicherung sollen abgeschafft werden. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat am 10. Mai in Berlin Eckpunkte für ein neues Gesetz dazu vorgestellt, das noch vor der Sommerpause in den Bundestag kommen soll.

Im nächsten Jahr sollen die regionalen Budgets abgelöst werden. An ihre Stelle sollen Ausgabenbeträge treten, die medizinische Erfordernisse flexibel berücksichtigen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die Steuerung übernehmen und mit den Kassen über die Umsetzung der Regelungen wachen. Die KVen müssen mit den Krankenkassen Ziele wie die verbesserte Versorgung bestimmter chronischer Krankheiten oder den Einsatz von Generika aushandeln. Die Mediziner sollen möglichst rasch Schnellinformationen über ihre Verordnungen erhalten. Für die künftigen Arzneimittelvereinbarungen, die innovative Arzneimittel und die Qualität der Arzneiversorgung ebenso berücksichtigen sollen wie Verlagerung von Leistungen aus den Kliniken in die Arztpraxen, gilt 2001 als Basis. KVen und Kassen sind in der Pflicht, Überschreitungen der Ausgabengrößen zu verhindern. Für Unterschreitungen darf es Boni geben. Für die wirtschaftliche Verschreibung von Medikamenten erhalten die Ärzte Richtgrößen, die nicht schematisch am Durchschnitt ihrer Facharztgruppe ausgerichtet werden. Die Ausgabenposten für Arzneimittel werden von denen für Heilleistungen abgetrennt. Der den Ärzten im Nacken sitzende Kollektivregress, die Zahlung bei Überschreitung der Budgets aus deren Honorar, wird rückwirkend abgeschafft. Als Grund nannte Schmidt, das habe noch nie durchgesetzt werden können und sei von den Medizinern als ungerecht empfunden worden. Deren Unmut habe die Patienten getroffen, welche um ihre Rezepte hätten kämpfen müssen. Das bedeutet, dass Überschreitungen der Arznei-Budgets bis 2001 nicht ausgeglichen werden müssen. Für den 17. Mai ist eine Anhörung dazu in Bonn angesetzt worden.

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