Kommentar

Von Verblistern ist nicht die Rede

Wer als Apotheker(in) schon einmal erlebt hat, wie die Arzneimittelzuteilung derzeit in so manchen Alten- und Pflegeheimen abläuft, dessen Pharmazeutenherz fängt langsam an zu rotieren. Dass das rote Retarddragee tatsächlich ungeteilt und vor dem Essen vom Heimbewohner Müller eingenommen wird und nicht zufällig zerdrückt (wg. des besseren Schluckens) nach dem Essen von Heimbewohnerin Maier, ist bisweilen nicht ganz auszuschließen. Mangel an gut ausgebildetem Pflegepersonal, ausländische Hilfskräfte, Arbeitsüberlastung - nicht alles läuft in Heimen so, wie es sollte. Apotheken, die Heime beliefern, kommt daher die besondere Verantwortung zu, Arzneimittel nicht nur zu liefern, sondern auch das Pflegepersonal zu informieren und zu beraten. Eine Änderung des Apothekengesetzes will, dass dies künftig auf der Basis eines schriftlich geschlossenen Vertrages zwischen Apotheke und Heim geschieht, der u. a. Art und Umfang der Versorgung und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung regelt. Dass diese Gesetzesänderung auch Krankenhausapotheken die Heimbelieferung ermöglichen soll, ist mehr als ein Schönheitsfehler und muss verhindert werden.

Von cleveren Unternehmensberatern und Softwarehäusern wird die geplante Gesetzesänderung bereits sehr frei interpretiert. Nach deren Auffassung sei vorgesehen, dass die Apotheke den Wochenbedarf an Tabletten, Dragees, Kapseln und Zäpfchen aus den Originalpackungen ausfüllen und für jeden Heimbewohner schön säuberlich, etwa getrennt nach Tagesdosen, neu einblistern müsse. Damit werde das Heim entlastet und es könnten Personalkosten eingespart werden. Diese Leistung sei zudem von der Apotheke kostenlos zu erbringen.

Mag sein, dass den Heimen diese Art der Belieferung mit Blisterstreifen für jeden Bewohner angenehm wäre. Doch auf die Apotheken kämen einige Kosten zu für Software und Verblisterungsmaschine. Außerdem: wer garantiert, dass sich die in einer kleinen Hülle eingeblisterten Tabletten, Kapseln und Dragees mit den unterschiedlichsten Wirk- und Hilfsstoffen auch vertragen? Wer schließt Wechselwirkungen aus? Der Gesetzentwurf sieht keine Verblisterung vor. Wir sollten es dabei belassen.

Peter Ditzel

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