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Robert Koch-Institut: Infektionsgefahr durch Listeriosebakterien

BERLIN (rki). Vor kurzem sind in Frankreich Listeriose-Erkrankungen aufgetreten, die auf den Genuss bestimmter Fleischprodukte zurückgeführt werden. Unabhängig davon wurden unlängst Listeriosebakterien in einer Routineprobe des Käses "Die Sparsamen Ų Echter Harzer Roller, Bauernhandkäse" der Spar-Handels-AG gefunden. Diese Vorfälle veranlasst das Robert-Koch Institut, Berlin, dazu, über Listerien und die Listeriosegefahr zu informieren.

Die Listeria-Infektion wird durch das weit verbreitete Bakterium Listeria monocytogenes ausgelöst. Dieses Bakterium ist in der Umwelt allgegenwärtig. Naturprodukte wie Rohmilch, aus Rohmilchprodukten hergestellte Weichkäsesorten sowie Salate und rohe Fleischprodukte können Listeria enthalten.

Gefahr für Schwangere

Gesunde Personen erkranken bei Aufnahme der Bakterien in der Regel nicht. Einer höheren Gefährdung sind Personen mit geschwächtem Immunsystem ausgesetzt. Zu den Risikopersonen gehören u.a. Säuglinge, ältere Menschen, Krebs-, Diabetes-, und AIDS-Kranke, sowie Schwangere. Letztere können die Infektion an den Fötus weitergeben. In der Regel ist die Infektion für die Schwangere nicht lebensgefährlich, sie erleidet aber möglicherweise eine Früh- oder Totgeburt oder bringt ein lebensgefährlich infiziertes Kind zur Welt.

Die Erkrankung äußert sich mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber, Muskelschmerzen, Erbrechen, Durchfall. Die Zeit zwischen der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit liegt zwischen zwei und acht Wochen. Daher können vor allem Risikopersonen auch bis zu zwei Monate nach Verzehr von infizierten Lebensmitteln erkranken. Die Infektion kann nur bei Auftreten von Symptomen im Blut diagnostiziert werden. Die Krankheit wird mit Antibiotika therapiert.

Erkrankung ist meldepflichtig

In Deutschland ist nach dem noch geltenden Bundesseuchengesetz lediglich die Erkrankung oder der Tod an angeborener Listeriose meldepflichtig. In den neuen Bundesländern werden zusätzlich Meningitis-Fälle (Hirnhautentzündungen), die auf diesen Erreger zurückzuführen sind, gemeldet. Nachdem zur Zeit im Bundestag diskutierten neuen Infektionsschutzgesetz, das noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll, wird der Nachweis dieses Erregers aus Blut, Gehirnflüssigkeit (Liquor) oder anderen normalerweise sterilen Körperstellen sowie aus Abstrichen von Neugeborenen meldepflichtig.

In Frankreich wurden seit November 24 Listeriose-Erkrankungen bekannt, darunter sieben Todesfälle, die mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Verzehr von Schweinezunge in Aspik, Fleischpasteten oder andere Fleischdelikatessen zurückzuführen sind. Die Todesfälle gehörten einer der oben genannten Risikogruppen an. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Das Robert Koch-Institut bemüht sich zur Zeit in Zusammenarbeit mit den Bundesländern alle seit November 1999 in Deutschland aufgetretenen Listeriose-Fälle nochmals nach dem Genuss von französischen Fleischprodukten zu befragen, um einen möglichen Zusammenhang mit dem französischen Listeriose-Ausbruch aufzudecken.

Harzer Käse von Spar zurückgerufen

In Zusammenhang mit der freiwilligen Rückrufaktion des Harzer Käses "Die Sparsamen – Echter Harzer Roller, Bauernhandkäse" fordert die Spar-Handels-AG die Verbraucher auf, Harzer-Käse, der nach dem 27. Januar 2000 gekauft wurde, in die Verkaufsstelle oder den nächsten Spar-Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzubringen. Für Verbraucher-Rückfragen wurde ein Kundentelefon (0180-52 52 250) eingerichtet.

Weitere Informationen finden sich auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de).

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