DAZ aktuell

Der Fall Stange: Dubiose Vertragsgestaltung, Rabatte in Riesenhöhe, Gehälter f

BIELEFELD (vs). Die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen Apotheker Stange vor der 1. Großen Strafkammer in Bielefeld wurde am Montag dieser Woche fortgesetzt. Verhandelt wurde über 13 weitere Apothekengründungen unter Mitwirkung Stanges. Wie schon im Termin am Donnerstag der vorherigen Woche erhielt Stange Gelegenheit, sich zu den in der Anklageschrift geschilderten Sachverhalten einzulassen. Im Vordergrund standen die Sachverhalte um die Vermietung der Apothekenräume sowie die Überlassung der Apothekeneinrichtung. Weitere zehn Apothekengründungen werden an diesem Donnerstag verhandelt werden. Außerdem wird eine umfangreiche Einlassung Stanges zu seinem Marketingkonzept erwartet, für das er den Apothekern Honorare in zum Teil fünfstelliger Höhe in Rechnung stellte. Er kündigte an, umfangreiches Material vorzulegen, aus elchem sich die von ihm erbrachten Marketingleistungen für die Apothekengründer ergebe.

In der über sechsstündigen Verhandlung wurde erneut das Konzept Stanges sichtbar: Über Medi-Center mietete er regelmäßig Räume in Einkaufszentren in problematischen Lagen an und baute sie für die Aufnahme eines Apothekenbetriebes um. Fand sich ein interessierter Apotheker, schloss Medi-Center mit ihm einen Untermietvertrag, allerdings zu einem höheren Mietpreis und mit häufig kürzerer Laufzeit. Er sah in kurzen Laufzeiten Vorteile für die Apotheker. Sie betrug in der Regel drei Jahre und enthielt eine zweimalige, dreijährige Verlängerungsoption.

Nach dem Vorwurf der Anklage soll es zum Teil zeitgleich zu separaten Vereinbarungen gekommen sein, wonach die Apotheker auf die Optionsausübung verzichtet haben sollen, ohne dies im Verfahren über die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis offen zu legen. Hiervon wollte Stange allerdings nichts wissen. Insoweit ist bereits mit Spannung die Vernehmung der einzelnen Apotheker sowie des angeblich bei den Vertragsgestaltungen hinzugezogenen Rechtsanwalts abzuwarten.

Verbindlichkeiten in sechsstelliger Höhe

Bezüglich des Inventars war mit allen Apothekern zuerst ein Kaufvertrag mit Duomed abgeschlossen worden. Später dann, wenn die Apotheke bereits ihren Betrieb aufgenommen hatte, wurde dieser Vertrag in allen am Montag verhandelten Fällen abgelöst durch einen Teilleasingvertrag, dessen Laufzeiten mit der Laufzeit des Mietvertrages nicht übereinstimmten. Den Differenzbetrag von ca. 80000 DM hatten die Apotheker stets selbst aufgebracht. Stange begründete dieses Vorgehen mit Finanzierungsschwierigkeiten der Apotheker. Ob dies allein erklären wird, weshalb in allen Fällen so verfahren worden war, bleibt abzuwarten.

Haben so viele Apotheker tatsächlich einen Kaufvertrag über durchschnittlich 300 000 DM bis 350 000 DM abgeschlossen, ohne vorher die Finanzierung dieses Betrages sicherzustellen? Und weshalb gingen sie Verbindlichkeiten in sechsstelliger Höhe ein, wenn sie nicht wussten, ob das Mietverhältnis schon nach wenigen Jahren fortgesetzt würde? Auffällig am Leasingvertrag, für den Stange regelmäßig bürgte, war insbesondere, dass die Apotheker das Mobiliar nach Ablauf der Mietzeit nicht zu Eigentum erhielten und ihnen nicht einmal ein Recht zum Erwerb zustand. Stange begründete diese Vertragsgestaltung damit, dass die Aufnahme einer Kaufoption aus steuerlichen Gründen nicht machbar gewesen sei. Es wäre den Apothekern auch unbenommen gewesen, Verhandlungen über die Übernahme der Einrichtung aufzunehmen.

Mit Verwunderung nahm das Gericht zur Kenntnis, dass es eine Rückkaufvereinbarung zwischen der Leasingbank und Duomed gegeben hat, und zwar nicht nur für die Fälle, in denen Apotheker notleidend mit ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten würden, sondern allgemein mit Ablauf der Leasingzeit. Wenn Stange den Apothekern doch nur habe helfen wollen, leuchte es wenig ein, dass sich Duomed für den Rückkauf des Inventars nach ordnungsgemäßer Beendigung des Leasingvertrages interessiere. Die Begründung Stanges: Damit sollte das Risiko des Leasingvertrages abgewendet werden, das Inventar von den Apothekern nicht abgekauft zu bekommen. Wollten sie ihre Apotheke also ohne Mobiliar weiter betreiben?

"Beraterprovisionen"

Auch zu weiteren Punkten besteht noch Aufklärungsbedarf: In einem Einzelfall kam es zu einer nachträglichen Anhebung des Mietzinses und sogar zu einer Nachzahlung, obwohl der betroffene Apotheker mietvertraglich dazu nicht verpflichtet war. Diverse Unterlagen deuten darauf hin, dass Apothekenleitern bestimmte Entnahmen zugestanden wurden, in einer Notiz ist gar von Gehalt die Rede. Fraglich ist auch, welche Rolle die Apothekenmitarbeiter Stanges spielten: In einigen Fällen haben sie eine Apotheke von ihm erworben, jedoch schon nach kurzer Zeit wieder veräußert, um sodann in den Betrieb Stanges zurückzukehren.

Die Erwerber waren verpflichtet, in alle Verbindlichkeiten einzusteigen. Stange hatte darüber hinaus von Lieferanten "Beraterprovisionen" in beträchtlicher Höhe erhalten. Der weitere Verlauf der mündlichen Verhandlung wird ergeben, ob Stange die Apotheker tatsächlich ihrer wirtschaftlichen Unabhängigkeit beraubt hat. Bereits jetzt dürfte feststehen, dass Stange jedenfalls wesentliche Leistungen für den Apothekenbetrieb erbracht hat, was zumindest Verstöße gegen § 9 Apothekengesetz (Pachtverbot) nahe legt. Der nächste Verhandlungstermin findet am heutigen Donnerstag statt. Wir werden berichten.

Am Montag dieser Woche wurde die Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen Apotheker Stange vor der ersten großen Strafkammer in Bielefeld fortgesetzt. Verhandelt wurde über 13 weitere Apothekengründungen unter Mitwirkung Stanges. Erneut wurde das Konzept Stanges sichtbar. Zu zahlreichen Punkten besteht noch Aufklärungsbedarf. Feststehen dürfte allerdings bereits jetzt, dass Stange wesentliche Leistungen für den Apothekenbetrieb erbracht hat, was zumindest Verstöße gegen § 9 Apothekengesetz nahelegt.

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