DAZ aktuell

Arbeiten für Positivliste laufen an

Das Bundesministerium für Gesundheit verschickt derzeit Briefe an die Fachgesellschaften der besonderen Therapieeinrichtungen (Phytotherapie, Homöopathie, Anthroposophie) mit der Bitte, bei der Erstellung der Positivliste mitzuwirken. Dabei wird vor allem gebeten, die Kriterien für die Aufnahme bzw. den Ausschluss mit festzulegen. Die Gesellschaft für Phytotherapie hat bereits erklärt, die Anfrage des Ministeriums zu beantworten.

Die Positivliste könnte nach folgendem fiktiven Zeitplan erstellt werden:

  • April/Mai 2000: Errichtung des Instituts für die Arzneimittelverordnung.
  • Anfang 2001: Kommission legt Entwurf der Vorschlagsliste zur Anhörung/Stellungnahme vor.
  • Frist von ca. 1 bis 2 Monaten: Stellungnahmen zum Vorschlagslisten-Entwurf u.a. durch die Arzneimittelhersteller.
  • 30. Juni 2001: Kommission beschließt Vorschlagsliste.

    Folgende nicht zeitlich festzulegenden Schritte: Inkrafttreten der wirkstoffbezogenen Positivliste durch Rechtsverordnung des BMG mit Zustimmung des Bundesrates (dazu bedarf es veränderter Mehrheitsverhältnisse). Mit Blick auf die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Anforderungen an die Erstellung einer Positivliste zu leistenden Arbeiten scheint es nahezu unmöglich, dass die Kommission die Vorschlagsliste wesentlich früher als zu dem im Gesetz genannten Zeitpunkt (30.Juni 2001) beschließen wird.

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