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Strukturreform: Keine Grund- und Wahlleistungen in der GKV

BERLIN (dfg). Die "Gesundheitsreform 2000" ist gelaufen. Worum sich Gesundheitsministerin Fischer jetzt bemüht, ist die Erreichung ihrer am Bundesrat gescheiterten Vorhaben, nämlich eine Strukturreform. Sie begann mit der Ankündigung der Ministerin, über die Einführung von Wahl- und Pflichtleistungen in der GKV mit den Oppositionsparteien von CDU/CSU und FDP ins Gespräch zu kommen.

Sie stieß sofort auf Kritik: Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender der Ersatzkassen-Verbände VdAK/AEV, erklärte umgehend, dass ein Grund- und Wahlleistungsmodell in der GKV nichts zu suchen habe: "Wenn zukünftig auch in der GKV der Geldbeutel darüber entscheidet, welche Leistungen ein Versicherter erhält, ist dies ein deutlicher Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin."

Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, erklärte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung, ein System von Grund- und Wahlleistungen für unvereinbar mit den Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Grundleistung einen eingeschränkten Leistungskatalog der Krankenkassen bedeute. Wenn ganze Leistungsbereiche wie Kuren, Rehabilitation oder Zahnersatz herausgenommen würden, dann bedeute dies das Ende der solidarisch finanzierten GKV. Das würde bedeuten, dass immer mehr Menschen sich keinen vollständigen Versicherungsschutz mehr leisten könnten.

Rudolf Dreßler, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, sagte zum Hamburger Abendblatt: "Das ist mit uns nicht zu machen." Streit in der rot-grünen Koalition wäre programmiert, würde Ministerin Fischer auf die schon lange gehegten Wünsche der Union eingehen, dass Versicherte den Leistungsumfang frei wählen könnten. Der Union schwebe z.B. vor, häusliche Krankenpflege, Massagen und Kuren aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen, um so den Beitragssatz zur GKV von derzeit durchschnittlich 13,5 v.H. auf 12 v.H. senken zu können.

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