Berichte

Bayerische Apothekerversorgung: Landesausschusssitzung

Am 24. Oktober 2000 fand in München die 78. Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Apothekerversorgung statt.

Der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses Johannes Metzger konnte außer den anwesenden 28 stimmberechtigten Landesausschussmitgliedern aus Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Christine Schoppe als stellvertretendes saarländisches Landesausschussmitglied, Renate Hestermann-Croon als Vertreterin der Deutschen Treuhand-Gesellschaft KPMG, Vertreter der Aufsichtsbehörden sowie leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Versorgungskammer, an der Spitze den Vorstandsvorsitzenden Gerhard Luther und das Vorstandsmitglied Lothar Panzer, begrüßen.

Berichte, Wahl

Metzger berichtete ausführlich über die Tätigkeit und das breite Aufgabenspektrum dieses Gremiums seit der letztjährigen Landesausschusssitzung am 26. Oktober 1999; einen Schwerpunkt bildete dabei die Kapitalanlagepolitik. Er hob dabei besonders die fachkundige, kollegiale Zusammenarbeit der Verwaltungsausschussmitglieder untereinander im ersten Jahr nach der Neuwahl 1999 hervor und dankte in diesem Zusammenhang auch der Geschäftsführung für die geleistete Arbeit. Lothar Panzer erstattete einen detaillierten Bericht über die Sitzungen des Kammerrates sowie über wesentliche Entscheidungen des Vorstandes der Bayerischen Versorgungskammer, die neben der Bayerischen Apothekerversorgung noch elf weitere Versorgungseinrichtungen verwaltet. Für die neue Amtsperiode 2001 bis 2006 des bei der Bayerischen Versorgungskammer gebildeten Kammerrates wählte der Landesausschuss als Vertreter der Bayerischen Apothekerversorgung Johannes Metzger sowie als dessen Stellvertreter Karl-August Beck und Dr.Hartmut Schmall.

Jahresabschluss und Lagebericht 1999, Wirtschaftsplanung 2001

Der Landesausschuss nahm Berichte von Renate Hestermann-Croon über die Prüfungstätigkeit und von Lothar Panzer über den Geschäftsablauf 1999 (Geschäftsbericht 1999 - Lagebericht und Jahresabschluss) mit ergänzenden Daten zum laufenden Geschäftsjahr 2000 zustimmend zur Kenntnis. Er stellte den von der Deutschen Treuhand-Gesellschaft KPMG geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss 1999 einstimmig fest und erteilte der Geschäftsführung Entlastung.

Das Geschäftsjahr 1999 war von einer kontinuierlichen Entwicklung im Umfeld der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Der Mitgliederbestand stieg von 24348 am 31. Dezember 1998 auf 24682 Ende des Jahres 1999 (+1,4%), wovon 49,0% auf Bayern, 33,9% auf Baden-Württemberg, 13,8% auf Rheinland-Pfalz und 3,3% auf das Saarland entfielen. Der Anteil weiblicher Mitglieder stieg weiter an, und zwar von 64,8% auf 65,2%.

Die Beitragseinnahmen erhöhten sich bei einer geringen Steigerungsrate von 0,7% auf insgesamt 311,46 Mio. DM. Die Zahl der Leistungsberechtigten belief sich am 31.Dezember 1999 auf 3924 Ruhegeldempfänger und Hinterbliebene (+8,2%), die Versorgungsleistungen einschließlich der Dynamisierungszuschläge stiegen auf 96,6 Mio. DM (+14,0%).

Die Erträge aus Kapitalanlagen erhöhten sich bei einer Durchschnittsverzinsung von 6,37% auf 444,7 Mio. DM (+6,8%), die Kapitalanlagen selbst erreichten Ende 1999 einen Stand von 6,77 Mrd. DM (+9,8%). Auch für das Geschäftsjahr 2000 zeichnen sich nach dem bisherigen Verlauf wiederum solide Ergebnisse ab.

Auf Wunsch wird jedem Mitglied ein Exemplar des Geschäftsberichts 1999 zugesandt.

Durch einstimmigen Beschluss stimmte der Landesausschuss der Wirtschaftsplanung für das Geschäftsjahr 2001 zu, nachdem diese zuvor bereits im Kammerrat - hinsichtlich der Querschnittsaufgaben der Bayerischen Versorgungskammer - und im Verwaltungsausschuss vorberaten und zur Annahme empfohlen worden war.

Versicherungstechnische Lage und Dynamisierung 2001

Nach Entgegennahme des Berichts zur versicherungstechnischen Lage beschloss der Landesausschuss einstimmig für das Jahr 2001 eine Dynamisierung der bereits eingewiesenen Versorgungsleistungen um 2,0%. Die bis 31. Dezember 2000 erworbenen Rentenpunkte, die den Versorgungsanwartschaften der aktiven Mitglieder zugrunde liegen, werden zum 1. Januar 2001 um 2,7% erhöht. Da gleichzeitig der Rentenbemessungsfaktor, mit dem die Rentenpunkte in DM-Beträge umgerechnet werden, für im Jahr 2001 eintretende Versorgungsfälle mit 0,913 festgesetzt wurde, ergibt sich für 2001 - abgesehen von einer geringfügigen positiven Rundungsdifferenz von ca. 0,07% - keine effektive Anhebung der Versorgungsanwartschaften der aktiven Mitglieder.

Diese Entscheidung beruht auf einem im Jahr 1999 gefassten Grundsatzbeschluss, wonach der Großteil des Jahresüberschusses für die wegen der verlängerten Lebenserwartung und damit längeren Rentenlaufzeiten nötige Verstärkung der Deckungsmittel verwendet werden soll. Dieser Ansparvorgang, der letztlich der nachhaltigen Sicherung der Rentenansprüche aller Mitglieder gilt, wird noch einige Jahre fortgesetzt werden müssen.

Satzungsänderung/Rehabilitationsstatut

Der Landesausschuss beschloss einstimmig eine Satzungsänderung sowie eine Neufassung des Rehabilitationsstatuts aus dem Jahr 1973. Die Satzungsänderung befasst sich vorwiegend mit Änderungen redaktioneller Art sowie aufgrund von Erkenntnissen aus dem Verwaltungsvollzug; in der täglichen Praxis mittlerweile nahezu bedeutungslos gewordene Mindestleistungen wurden weitgehend gestrichen. Im Vorgriff auf das Jahr 2002 wurden ferner bereits jetzt die Umstellung der DM-Werte auf die Euro-Werte sowie eine geringfügige Absenkung der Besonderen Bewertungsprozentsätze (betrifft nur freiwillige Mehrzahlungen ab 2002 von Mitgliedern nach Vollendung des 55.Lebensjahres, soweit diese Zusatzzahlungen die persönliche Beitragsbewertungsgrenze übersteigen) beschlossen.

Diese Satzungsänderung wurde aufsichtlich genehmigt, vom Vorsitzenden des Landesausschusses am 29. November 2000 ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Sie wird demnächst auch in der Fachpresse veröffentlicht.

Überleitungsabkommen

Schließlich stimmte der Landesausschuss auch dem Abschluss von Überleitungsabkommen mit dem Europäischen Patentamt und mit den Europäischen Gemeinschaften einstimmig zu. Deren Bedienstete können somit innerhalb von sechs Monaten nach dem Arbeitgeberwechsel die Überleitung ihrer Beiträge bzw. des versicherungsmathematischen Gegenwertes ihrer erworbenen Versorgungsansprüche an den neu zuständigen Versorgungsträger beantragen. Dieser Vorgang ist vergleichbar mit den Überleitungsabkommen, welche die Apothekerversorgungswerke in Deutschland untereinander abgeschlossen haben.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.